RS Vwgh 1988/3/11 87/11/0236

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Veröffentlicht am 11.03.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs3 Z4 idF 1986/395;
IESG §1 Abs4 Z1 idF 1986/395;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die "Basisgröße" für die Abfertigung (Hinweis auf E 29.9.1987, 86/11/0179) auch anteilige Sonderzahlungen enthält, bedeutet nicht, dass der Entgeltanspruch "Abfertigung" in seine Bestandteile (im Beschwerdefall: Monatsgehalt und anteilige Sonderzahlungen) zu verlegen wäre, die sodann je für sich dem Grenzbetrag nach § 1 Abs 4 IESG idF BGBl 1986/395 gegenüberzustellen wären. Das gilt in gleicher Weise für die Urlaubsentschädigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110236.X01

Im RIS seit

13.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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