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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs3 Z2;Rechtssatz
Nur dann, wenn die geltend gemachten Ansprüche durch eine Einzelvereinbarung iSd § 1 Abs 3 Z 2 IESG begründet wurden, kommt diese Ausschlussbestimmung zur Anwendung. Wenn es hingegen in den letzten 90 Tagen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu einer Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Arbeitgebers oder zu einer Arbeitsvertragsübernahme durch den Erwerber des Unternehmens kommt, handelt es sich nicht um ausgeschlossene Ansprüche, weil sie in diesen Fällen auf dem mit dem Rechtsvorgänger des jetzt insolventen Arbeitgebers bereits szt. begründeten Arbeitsverhältnis beruhen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110101.X02Im RIS seit
30.05.2006