RS Vwgh 1988/9/23 87/11/0255

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1988
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs3 Z4;
IESG §1 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0198 E 3. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Berechnung des mit dem Grenzbetrag gem § 1 Abs 4 in Beziehung zu setzenden Basiswertes für Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind auch die Sonderzahlungsanteile miteinzubeziehen (Hinweis auf E 11.3.1988, 87/11/0236).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110255.X01

Im RIS seit

20.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten