RS VwGH Erkenntnis 1988/05/03 87/11/0198

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Veröffentlicht am 03.05.1988
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Bei der Berechnung des mit dem Grenzbetrag gem § 1 Abs 4 in Beziehung zu setzenden Basiswertes für Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind auch die Sonderzahlungsanteile miteinzubeziehen (Hinweis auf E 11.3.1988, 87/11/0236).

Im RIS seit
01.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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