Nach Lage der Akten des erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahrens (siehe Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Simmering, vom 22.12.1999) wurde der Berufungswerber (Bw) am 22.12.1999 um 22:30 Uhr in Wien, R-Ring zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle angehalten. Bei der Anhaltung habe dieser keinen Führerschein vorweisen können. Weiters hätten folgende Symptome einer Beeinträchtigung durch Alkoholeinwirkung wahrgenommen werden können: Alkoholgeruch aus dem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Abs 4a des § 5 StVO 1960 wird die Vorführberechtigung der Straßenaufsichtsorgane zu einem bestimmten Arzt zur Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes geregelt, im Abs 5 die Vorführberechtigung zur klinischen Untersuchung zum Zwecke der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol. Die korrespondierenden Verpflichtungen der zu diesen Ärzten gebrachten Personen sind im Abs 6 bzw im Abs 5 des § 5 StVO 1960 festgelegt (siehe dazu Messiner, StV... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt: Tatzeit: 8.3.2001, 06.10 Uhr Tatort: LKH Rottenmann Betroffenes KFZ: PKW Ihre Funktion: Beschuldigter 1. Übertretung Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Sie haben sich nach Aufforderung geweigert, sich Blut abnehmen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, dass sie das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträcht... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 5 Abs 6 StVO kann eine Person, die im Verdacht steht, als Lenker in alkoholbeeinträchtigtem Zustand einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht zu haben, nicht schon deshalb wegen Verweigerung der Blutabnahme bestraft werden, weil die Blutabnahme von der Staatsanwaltschaft wegen Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 zweiter Fall StGB angeordnet wurde. Auch bei der staatsanwaltschaftlichen Anordnung der Blutabnahme ist ihre Verweig... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die Verkehrsfehlergrenze ist aus vielen Gründen u.a. wegen geänderter Rechtslage im Sinne der 19. StVO-Novelle zu berücksichtigen. mehr lesen...
I.) Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 24.10.1998, um 21.05 Uhr, im Ortsgebiet von 8692 Neuberg, auf der B 23, in Fahrtrichtung Mürzzuschlag, den Kombi mit dem Kennzeichen in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und habe sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht um 21.33 Uhr in Neuberg/M. geweigert, seine Atemluft mittels Alkomat unters... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen Verweigerung der zuerst erfolgten Aufforderung zum Alkoholtest nach § 5 Abs 2 StVO kommt nicht mehr in Betracht, wenn die Amtshandlung nach dem Abbruch des Alkoholtestes vom Straßenaufsichtsorgan vor der anwesenden Strafreferentin fortgeführt wird, weil der Proband aus nicht erklärbaren Gründen nur Fehlmessungen zustandebrachte, während der Blasversuche und auch danach stark hustete sowie auf eine nicht näher beschriebene Atemwegserkrankung hinwies, und da... mehr lesen...
Rechtssatz: Im erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe ein Motorfahrrad in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich in der Folge trotz Aufforderung geweigert, sich zum Zweck der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder bei einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabenden Arzt vorführen zu lassen, obwohl eine Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt... mehr lesen...
I.) Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 28.05.1999 um ca. 18.30 Uhr in Graz 11., Rettenbacher Straße, in Höhe des Grundstückes Nr. 21, ein Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt - der Blutalkoholgehalt betrug am 28.05.1999 um 20.30 Uhr 1,7 Promille - und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit a in Verbindung mit § 5 Abs 1 StVO begangen. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwertung einer Blutabnahme zur Bestimmung des Blutalkoholgehaltes nach § 5 Abs 6 StVO setzt voraus, dass die betreffende Person auch bei schweren Unfallverletzungen in der Lage war, die Zustimmung zur Blutabnahme zu erteilen, und sich dabei über die Verwendung des abgenommenen Blutes im Klaren gewesen ist. So muss die Möglichkeit bestehen bleiben, die Blutabnahme (wenn auch mit rechtlichen Konsequenzen) zu verweigern. Daher hatte der UVS das Vorliegen der genannten Voraus... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vor dem 1.10.1994 in Geltung gestandene Regelung des § 5 Abs 4a StVO, wonach die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes das Ergebnis der Atemluftuntersuchung als Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung widerlegen konnte, wurde durch die Novelle aus dem Gesetz eliminiert. Der Gesetzgeber hat somit sämtliche Zweifel an der Adäquanz der Atemluftuntersuchung mit der Blutuntersuchung verworfen und die Atemluftuntersuchung zum primären Beweismittel gemacht; ärztliche Untersuchu... mehr lesen...
Entsprechend dem vorliegenden Verwaltungsstrafakt 3-***-93 der Bezirkshauptmannschaft xx und hier zunächst der Anzeige der Bundespolizeidirektion xx, Verkehrsunfallkommando vom 18. Jänner 1993 ist zu entnehmen, daß Herr Dkfm H**** D***** W**** als Lenker des PKW * *****1 am 23. Dezember 1992 gegen 22.30 Uhr in xx auf der W******** Straße 16 in einen Verkehrsunfall involviert war. Die einschreitenden Polizeibeamten konnten an ihm an Alkoholisierungsmerkmalen einen leichten Geruch der Atem... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Ergebnis einer Alkomatmessung kann nur durch eine Blutuntersuchung widerlegt werden. Ein Sachverständigengutachten, das sich überdies nur an Behauptungen des Beschuldigten über den Alkoholkonsum orientiert, stellt daher keinen Wiederaufnahmegrund dar. Hinzu kommt, daß eine Bekanntgabe des Alkoholkonsums erst nach Abschluß des Verwaltungsstrafverfahrens keine neue Tatsache ist, die der Beschuldigte ohne sein Verschulden nicht geltend gemacht hat. mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe am 16.02.1994 um 00.35 Uhr das Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen in Innsbruck, Sebastian-Scheel-Straße Nr 25,in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Beschuldigten wurde eine Verwaltungsübertretung nach §5 Abs1 StVO zur Last gelegt und wurde über sie eineGeldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis wurde fri... mehr lesen...
Rechtssatz: Als einziges Beweismittel zur Entkräftung des Ergebnisses einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mit einem Gerät im Sinne des § 5 Abs 2a lit b StVO ist die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes. mehr lesen...
Rechtssatz: Der beim Beschuldigten durchgeführte Alkomattest ergab einen Wert von 0,43 mg/l Atemalkoholgehalt (niedriger Wert). Die Gendarmeriebeamten waren aufgrund des Umstandes, daß der Unfallgegner des Beschuldigten eine schwere Körperverletzung erlitten hat, nicht verpflichtet, beim Beschuldigten eine Blutabnahme vornehmen zu lassen. Dies deshalb, da eine Blutabnahme nach §5 Abs6 StVO - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - lediglich im Rahmen einer Untersuchung einer im Sinne ... mehr lesen...
Rechtssatz: Folgerung der belangten Behörde, daß die Blutprobe manipuliert wurde, nicht unschlüssig, wenn sich der Berufungswerber unmittelbar nach der Blutabnahme weigerte, die Blutampulle den wartenden Gendarmeriebeamten zu übergeben, er aber 14 Stunden später versuchte, diese am Gendarmerieposten abzugeben. Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 12.000 S. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Von der absoluten, d.h. keinen Gegenbeweis zulassenden Richtigkeit des Ergebnisses der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mit einem Gerät nach §5 Abs2a litb StVO kann dann ausgegangen werden, wenn keine zu einem anderen Ergebnis gelangende Untersuchung des Blutes auf Alkoholgehalt erfolgt ist. Die Besorgnis, das Alkomat-Testergebnis könnte im Hinblick auf eine Erkrankung oder die Einnahme von Medikamenten verfälscht sein, kann daher nur durch Verlangen nach einer Bluta... mehr lesen...