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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Ist der Besch von einer Zeugin darauf aufmerksam gemacht worden, daß sein Fahrverhalten die Ursache für einen Verkehrsunfall gewesen sein könne, kann die belBeh die subjektive Tatseite in Hinsicht auf die Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO als gegeben ansehen (Hinweis E 28.6.1991, 91/18/0092)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020156.X03Im RIS seit
12.06.2001