Mit dem angefochtenen Straferkenntnis legte die Erstinstanz der Beschuldigten zu Last, sie habe es am xxx gegen 14.20 Uhr als verantwortlicher Hundehalter unterlassen, zum Schutz des Wildes während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, ihre 2 Hunde (Border Collies), außerhalb von geschlossenen, verbauten Gebieten, und zwar im Bereich xxx, Verbindungsstraße xxx, Gemeinde xxx, mit einem Maulkorb zu versehen, an der Leine zu führen oder entspreche... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes nicht möglich ? vorliegend Schlägerung von 1.500 fm eines Kiefern-Altholzbestandes in einem Naturschutzgebiet - oder würde dies den Zielsetzungen dieses Gesetzes widersprechen, können entsprechende Maßnahmen zur Herbeiführung eines den Interessen des Schutzes und der Pflege der Natur möglichst weitgehend Rechnung tragenden Zustandes vorgeschrieben werden. Diese Gesetzesbestimmung ermächtigt sohin die Behörde Maßnahmen zur Her... mehr lesen...
Rechtssatz: Unmittelbare Anwendbarkeit der EU-Richtlinien bei der Gebührenbemessung für die Fleischuntersuchung, soweit die innerstaatlich durch Verordnung festgesetzten höheren Tarife sachlich nicht nachvollziehbar sind. mehr lesen...
Rechtssatz: Das angefochtene Straferkenntnis weist (ebenso wie die Aufforderung zur Rechtfertigung vom 25.04.2001) solche Mängel im
Spruch: auf, die zu seiner Aufhebung wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot des § 44a Z1 VStG führen müssen. Bei näherer Betrachtung des Spruches fällt zunächst auf, dass die Erstbehörde dem Berufungswerber nicht ausdrücklich und unmissverständlich das wesentliche, der Unterscheidung dienende Tatbildmerkmal vorgeworfen hat, eine Transitfahrt du... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit einem plötzlichen Auftauchen des Gegenverkehrs über der Fahrbahnmitte konnte und musste der Berufungswerber nicht rechnen (§ 3 StVO). Der Berufungswerber vermochte auch mit seinem Vorbringen nach Auffassung der Berufungsinstanz sehr wohl darzutun, dass ihn mit Blick auf den Vorwurf nicht weiter rechts gefahren zu sein - aus einer ex-ante-Sicht - kein Verschulden trifft. Der Bestimmung des § 7 StVO könnte im Übrigen nur entnommen werden, sich bei Benützung der Fahrbahn entsp... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund der Erhebungen der belangten Behörde, der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses sowie den Ausführungen in der Berufung steht fest, dass der Bw als Lenker eines Kraftfahrzeuges mit ungarischem Kennzeichen eine gewerbsmäßige Beförderung von Gütern aus Deutschland nach Österreich mit dem Zielort in Ungarn, am 2.6.1999 durchgeführt hat, wobei er bei dieser Fahrt nur eine Fahrten-Bewilligung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich-Ungarn des B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, im Zeitraum bis zum 09 03 1998 auf dem Grundstück Nr *** der KG *** eine Hecke entlang eines Wassergrabens beseitigt zu haben, ohne die hiefür erforderliche naturschutzbehördliche Bewilligung erwirkt zu haben. Er habe dadurch § 11 Bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz 1990 verletzt. Es wurde eine Geldstrafe von ATS 3000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Über die rechtzeitig erhoben... mehr lesen...
Rechtssatz: § 78 Abs 4 NG 1990 ist nur auf solche unzulässige Maßnahmen anwendbar, die wieder ?beseitigt? werden können. Das Entfernen einer Hecke entgegen § 3 lit a der Allgemeinen Naturschutzverordnung stellt zwar eine unzulässige Maßnahme dar, diese kann aber nicht ?beseitigt? werden, weshalb § 78 Abs 4 NG 1990 auf dieses Delikt nicht anwendbar ist. Die Übertretung des § 3 lit a der Allgemeinen Naturschutzverordnung stellt daher ein Begehungsdelikt dar, mit dessen Vollendung die Frist f... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.4 des 7 ZPEMRK darf niemand "wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz oder dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren desselben Staates erneut vor Gericht gestellt oder bestraft werden" (ne bis in idem). Der Begriff "strafrechtliche Anklage" im Sinne des Art.5 EMRK erstreckt sich nach herrschender Rechtsansicht nicht nur auf gerichtliche, sondern auch iSd Urteils ... mehr lesen...
Beachte Siehe hiezu auch VwSen-500070/9/Kl/Rd vom 21. Jänner 1999 Rechtssatz: Unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes, welcher vom Bw auch zu keiner Zeit bestritten wurde, liegt klar auf der Hand, daß aufgrund der Jahresabschlüsse der letzten Geschäftsjahre jeweils reine Verlustergebnisse erzielt wurden und der Bw als Unternehmer einer Einzelfirma lediglich über ein negatives Eigenkapital von letztlich 30,9 Mio S verfügt. Es sind Forderungen von ca 60 Mio S offen, darun... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes, welcher vom Bw auch zu keiner Zeit bestritten wurde, liegt klar auf der Hand, daß aufgrund der Jahresabschlüsse der letzten Geschäftsjahre jeweils reine Verlustergebnisse erzielt wurden und der Bw als Unternehmer einer Einzelfirma lediglich über ein negatives Eigenkapital von letztlich 30,9 Mio S verfügt. Es sind Forderungen von ca 60 Mio S offen, darunter insbesondere auch erhebliche Forderungen der GKK sowie des Finanzamt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte bezieht sich in den niederschriftlich festgehaltenen Berufungsgründen - offenbar trotz, wie zu unterstellen ist, gegebener Anleitung durch die belangte Behörde iSd § 51 Abs.3 VStG - maßgeblich auf Vorfälle, die keinen Zusammenhang mit dem gegenständlich inkriminierten Sachverhalt erkennen lassen. Lediglich im Schlußteil seines Vorbringens ist eine, wenngleich indifferente Bezugnahme auf "Kühlgeräte" enthalten und kann im Zweifel zu seinen Gunsten nicht ausgesch... mehr lesen...
Beachte VwSen-220701 v. 3.11.1994 Rechtssatz: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9.3.1989, Wa-XX, wurde der V-A S L GesmbH u.a. aufgrund des § 32 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen für die neue Bandbeschichtungsanlage im Bereich des Kaltwalzwerkes 2 und zur Ableitung der anfallenden Betriebsabwässer über die werksinterne Kanalisation zur Kanalisation der S-Stadtbetriebe L GesmbH und weiter zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Abschußplan: Planungsinitiative liegt beim Jagdausübungsberechtigten, Planträger ist jedoch gemäß § 50 Abs. 3 OöJagdG die Behörde. Rechtswidriger, weil einerseits eine Rahmenvorgabe (anstelle einer auf einzelne Tiere bezogenen Zahl) festlegender und andererseits objektiv unerfüllbarer Abschußplan für den Jagdausübungsberechtigten dennoch verbindlich, wenn dieser in Rechtskraft erwachsen ist. In der Nichtergreifung einer - wenngleich vermutlich aussichtlosen, wenn und weil die B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 6.7.1991 um 18,15 Uhr im Gemeindegebiet von xx nächst der Grundstücksnummer 672 im Naturschutzgebiet " tal" das Fahrzeug Kombi , abgestellt. Er habe demnach eine Übertretung gemäß §24 Abs1 Z15 NÖ Naturschutzgesetz, §3 Z20 NÖ Naturschutzgesetzverordnung (richtig wohl Verordnung über die Naturschutzgebiete) begangen. Aufgrund dieser Übertretung wurde über den Beschuldigten gemäß §24 Abs1 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 1.9.1991 um 14,50 Uhr im Gemeindegebiet von xx im Bereich der bachmündung neben dem Weg im Naturschutzgebiet " tal" das Kraftfahrzeug Kombi W , abgestellt. Er habe demnach eine Übertretung gemäß §24 Abs1 Z15 iVm §7 Abs2 des NÖ Naturschutzgesetzes und §3 Z20 der Verordnung über Naturschutzgebiete LGBl 5500/13-17 begangen. Aufgrund dieser Übertretung wurde über den Beschuldigten gemäß §... mehr lesen...
Beachte Ebenso Senat-HL-92-003 und Senat-HL-92-008 Rechtssatz: Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf einer Ausweiche, die Teil eines bestehenden, wenn auch nicht parzellenmäßig ausgewiesenen, Weges darstellt, ist eine Benützung, die im Sinne des §3 Z20 der Verordnung über die Naturschutzgebiete rechtlich zulässig ist. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 30.5.1991 im Gemeindegebiet von xx in dem zum Naturschutzgebiet erklärten " tal" auf einer Wiese das Kraftfahrzeug Kombi W , abgestellt. Er habe demnach eine Übertretung gemäß §24 Abs1 Z15 NÖ Naturschutzgesetz, §3 Z20 Naturschutzverordnung (richtig wohl Verordnung über die Naturschutzgebiete) begangen. Aufgrund dieser Übertretung wurde über den Beschuldigten gemäß §24 Abs1 NÖ Naturschutzg... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn in einem Betrieb das in Schweinehälften gelieferte Fleisch vor dem Verkauf zerlegt und portioniert werden muß, so liegt insoweit jedenfalls auch eine Bearbeitung vor; Strafbarkeit nach § 50 Z. 15 FleischUG daher gegeben, wenn das Fleisch in einer nur mangelhaft abgedeckten Kühltruhe gelagert wird. Abweisung. mehr lesen...