Begründung: Die damals fast 13 Jahre alte Klägerin nahm in der Woche vom 18. bis zum 24. 3. 2006 mit ihrer Schulklasse an einer Schulschiwoche im Schigebiet G***** teil. Sie erwarb einen von 19. bis 23. 3. 2006 gültigen Fünftagesschipass bei der Zweitbeklagten. Am 21. 3. 2006 gegen 12:55 Uhr ereignete sich im Bereich der Mittelstation H***** bzw der Bergstation des „G*****“ Doppelsessellifts ein Unfall, bei dem die Klägerin von einem vom Erstbeklagten gelenkten und von der Zweitbekl... mehr lesen...
Begründung: Die damals 17-jährige Schwester des Klägers wurde als Fußgängerin, als sie auf Höhe einer Bushaltestelle, in deren Nähe sich kein Bus befand, die Fahrbahn überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW erfasst und getötet. Es herrschte Dunkelheit, auf der Freilandstraße war keine von § 20 Abs 2 StVO abweichende Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) verordnet. Der Erstbek... mehr lesen...
Begründung: Die Tochter der Kläger wurde als Fußgängerin, als sie von einer Bushaltestelle, in deren Nähe sich kein Bus befand, die Fahrbahn überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW erfasst und getötet. Es herrschte Dunkelheit, auf der Freilandstraße war keine von § 20 Abs 2 StVO abweichende Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) verordnet. Der Erstbeklagte hielt eine Ausgangsgeschwindig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. Jänner 2005 wurde die seinerzeit bei der klagenden Partei beschäftigte Gudrun S***** in Graz beim Überqueren der Reininghausstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst, niedergestoßen und schwer verletzt. Das Alleinverschulden am Unfall trägt der fahrerflüchtige Lenker, der nicht ermittelt werden konnte. Die klagende Partei hat der verletzten Dienstnehmerin gemäß § 8 AngG Lohnfortzahlungen von 11.462,70 EUR geleistet. Die klagende Partei begehrt diesen Betr... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §29a
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker hat sich, wenn Kinder (als Fußgänger) eine Fahrbahn überqueren (wollen), so zu verhalten, als ob sie einen Schutzweg benützten („unsichtbarer Schutzweg"). Ein Kind soll an jeder Stelle der Straße denselben Schutz genießen, als ob es an einem Schutzweg die Fahrbahn überquerte beziehungsweise überqueren wollte. Entscheidungstexte 2 Ob 44/... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Die Kindern gegenüber anzuwendende besondere Vorsicht ist auch dann geboten, wenn die konkrete Verkehrssituation eine Kontaktaufnahme zwischen Kraftfahrzeuglenker und Kind erforderlich macht. Verwendet der Kraftfahrzeuglenker dabei Worte oder Zeichen, ist auf den Empfängerhorizont des Kindes abzustellen. Die Bedeutung des Handzeichens des Kfz-Lenkers ist demnach nicht daran zu messen, was er damit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 4. 2005 ereignete sich im Ortsgebiet von Ennsdorf auf der „alten B 1" (in der Folge nur: B 1) auf Höhe der Kreuzung mit dem Leitenweg ein Verkehrsunfall, bei dem die damals 10 Jahre und 4 Monate alte Klägerin beim Überqueren der Fahrbahn mit Rollerskates von dem von Kathrin V***** gelenkten PKW VW Golf, behördliches Kennzeichen *****, niedergestoßen wurde. Die Klägerin wurde dabei schwer verletzt. Die 6,8 m breite Fahrbahn der B 1 wird durch eine Leitli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 3. 2005 ereignete sich gegen 18.45 Uhr auf der ampelgeregelten Kreuzung Kalvariengürtel/Wiener Straße/Bahnhofgürtel/Peter-Tunner-Gasse in Graz ein Verkehrsunfall, an dem Peter C***** als Lenker des von der klagenden Partei gehaltenen Pkws Audi A6-S8 mit dem behördlichen Kennzeichen ***** und der Erstbeklagte als Lenker des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws Opel Vectra mit dem behördlichen Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die kla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 2. 2002 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Motorfahrrades und der Erstbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Kastenwagens beteiligt waren. Der Erstbeklagte, der im Haus Harrau Nr 1 Post zugestellt hatte, fuhr aus der Hofeinfahrt rückwärts mit einer Geschwindigkeit von etwa 9 km/h in Richtung Landesstraße 7163 und hielt nach einer Wegstrecke von etwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Mittwoch, dem 27. 8. 2003, ereignete sich gegen 14.05 Uhr in der als Sackgasse gekennzeichneten Parkstraße in Mödling ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin des von ihrem Ehemann gehaltenen PKWs BMW 525tds, Kennzeichen *, und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs Audi A4, Kennzeichen * beteiligt waren. Die von der Enzersdorfer Straße erreichbare Fahrbahn der Parkstraße ist 7,8 m bre... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines Rekurses gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz iVm § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines Rekurses gemäß Paragraph 519, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Abs... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.: Rechtliche Beurteilung Die erstbeklagte und (wider)klagende Partei (in der Folge nur Widerkläger) „ergänzte/berichtigte" mit Schriftsatz vom 26. 7. 2006 das im Rechtsmittelschriftsatz (Revision und Rekurs) enthaltene Kostenverzeichnis mit der
Begründung: , es seien „im Wege des Gebühreneinzuges" höhere als die von ihm verzeichneten Pauschalgebühren abgebucht worden. Diese „Ergänzung/Berichtigung" ist unzulässig. Die Koste... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der zweitbeklagten Partei beschlossenen und am 8. 6. 2006 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Satzungsänderung wurde der Firmenwortlaut der zweitbeklagten Partei von „W***** AG" geändert in „W***** AG *****". Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der zweitbeklagten Partei beschlossenen und am 8. 6. 2006 zu FN *****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Mag. Klaus Michael Fürlinger, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. Dietmar S*****, und 2. A***** Versicherungs... mehr lesen...
Begründung: Am 24. 8. 2003 ereignete sich auf der Ringstraße im Gelände des „S***** Freizeitzentrums" südlich von Graz ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Inlineskater zu Sturz kam und sich verletzte. Die Straßen des im Freilandgebiet gelegenen Freizeitzentrums, in welchem gegen Entgelt zahlreiche Freizeitaktivitäten angeboten werden, können mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Die Ringstraße wird als Einbahns... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 6. 2001 ereignete sich um 0.45 Uhr auf der Nebenfahrbahn der Kranebitter Allee in Innsbruck ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs Toyota Avensis, Kennzeichen *****, beteiligt waren. Der damals 20-jährige Kläger wurde bei dem Versuch, die Nebenfahrbahn zu überqueren, von dem Taxi erfasst und hiebei schwer verletzt... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vor. Am 1. 5. 2000 ereignete sich an der Kreuzung Industriestraße/Paitzriegelstraße in Bad Vöslau ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit dem von ihm gelenkten VW Golf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertrude S*****, vertreten durch Dr. Gerolf Haßlinger und andere Rechtsanwälte in Deutschlandsberg, gegen die beklagten Parteien 1.) Abderrahim B*****, 2.) W***** AG, *****, beide vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 7. 2000 gegen 6.52 Uhr ereignete sich in Bregenz im Kreuzungsbereich Rheinstraße (B 202)/Heldendankstraße ein Verkehrsunfall zwischen dem von der Klägerin gelenkten und gehaltenen PKW Mazda 323 und einem vom Erstbeklagten gelenkten und von der zweitbeklagten Partei gehaltenen Bus M 3. Beide Fahrzeuglenker fuhren aus Bregenz/Zentrum kommend in Richtung Hard, wobei der Erstbeklagte seine Fahrt mit dem Bus der zweitbeklagten Partei nach Abzweigung der Heldend... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die or... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 9. 2000 ereignete sich gegen 0.40 Uhr auf der Autobahn A 25 bei km 16,985 ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit einem Klein-LKW sowie der Erstbeklagte mit dem von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Sattelfahrzeug samt Sattelanhänger beteiligt waren. Der Kläger begehrt unter Einräumung eines Mitverschuldens von einem Drittel zuletzt Zuspruch von S 66.627,59. Er sei auf dem rechten Fahrstre... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 8. 1999 ereignete sich auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt in Bruck/Leitha ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit seinem PKW VW Golf und der Erstbeklagte mit dem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Passat beteiligt waren. Der Kläger begehrt Schadenersatz; der Erstbeklagte sei gegen die durch Bodenmarkierungen vorgeschriebene Fahrtrichtung gefahren. Die beklagten Parteien wenden dagegen ein, der Kläger habe den Vorrang des von... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 10. 1999 ereignete sich gegen 13.40 Uhr in der Gemeinde Mauer, Bezirk Amstetten, im Kreuzungsbereich der bevorrangten Bundesstraße B 122 und der durch das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" abgewerteten Landesstraße L 6218 im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten PKW und einem von der Erstbeklagten gehaltenen, vom Zweitbeklagten gelenkten und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW. Zum Unfallszeitpunkt herrschte Tagesl... mehr lesen...
Begründung: Am 4. 12. 1996 ereignete sich im Gemeindegebiet von Ötztal-Bahnhof auf der Kreuzung Industriestraße/Wiesenrainstraße ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin und der Erstbeklagte mit ihren PKWs beteiligten waren. Dabei wurde die Klägerin verletzt und wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Die Klägerin begehrt den Ersatz ihrer Schäden mit der
Begründung: , den Erstbeklagten treffe das Alleinverschulden am Unfall, weil er unter Missachtung des Vorrangzeichens "Vorrang geben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 6. 1994 ereignete sich auf der Gemeindestraße im Ortsgebiet von Steinakirchen am Forst ein Verkehrsunfall, bei dem das von Alfred O***** gelenkte, bei der klagenden Partei haftpflichtversicherte Motorrad Honda Shadow 600 zu Sturz kam. Der am Sozius des Motorrades mitfahrende Sohn des Lenkers erlitt dabei Verletzungen. Unstrittig ist, dass es zwischen dem gestürzten Motorrad und dem entgegenkommenden, von Karl F***** gelenkten und bei der beklagten Par... mehr lesen...
Norm: StGB §6 CStGB §80 CStGB §88 Abs1 Fall1 AStGB §88 Abs4 Fall1 AStVO §3
Rechtssatz: Ein PKW-Lenker, der im Ortsgebiet mit einer Geschwindigkeit von 48 km/h an einem im Haltestellenbereich stehenden, nicht zum Transport von Kindern (Schulkindern) gekennzeichneten Omnibus unter Einhaltung eines Seitenabstandes von 1,5 m links vorbeifährt und mit einem vor dem Omnisbus hervorkommenden, die Fahrbahn zügig querenden zwölfjährigen Kind kollidiert ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Der Berufung des Angeklagten gab das Landesgericht Innsbruck nicht Folge (Urteil vom 8. Oktober 1999, AZ II Bl 275/99). Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechts... mehr lesen...
Norm: StGB §6 A1StVO §3 B1c
Rechtssatz: Im Sinne der herrschenden Rechtsprechung (vgl ZVR 1977/148, 182/3, 4 mwN) darf grundsätzlich darauf vertraut werden, dass ein Kraftfahrzeug, an dem bei Annäherung an eine Kreuzung der rechte Blinker eingeschaltet ist, auch tatsächlich nach rechts abbiegen werde. Zweifel, welche diesen "Vertrauensgrundsatz" ausschließen, könnten sich etwa bei Einhalten einer solchen Geschwindigkeit ergeben, die ein Abbiege... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Oberpullendorf vom 9. Dezember 1997, GZ 3 U 169/97-21, wurde Josef R***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Juni 1996 in Mannersdorf a.d.R. als Kraftfahrzeuglenker durch Nichtbeachten des Vorranges (§ 19 Abs 4 und 7 StVO) des von Ladislaus G***** gelenkten PKWs, wodurch es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam, den Genannten am Körper leicht verletzt hat (Prellung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kam 6. 7. 1997 als Lenker und Halter eines PKW im Zuge eines beabsichtigten Überholmanövers von der Fahrbahn und stieß gegen das Eisengestänge eines außerhalb des (aus seiner Sicht gesehen) linken Fahrbahnrandes befindlichen Ortsschildes. Dadurch entstand ihm ein Schaden in der Höhe von S 108.756. Der Kläger begehrt den Ersatz dieses Betrages mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe - ohne den von hinten kommenden Verkehr zu beachten - ein vor ihm fa... mehr lesen...