Norm
StVO §13 Abs2 IIRechtssatz
Beim Abbiegen nach links muß im Bogen um den Kreuzungsmittelpunkt gefahren werden. Es ist unzulässig, zwecks Vorbeilassens des entgegenflutenden und des nachkommenden Verkehres sein Fahrzeug so aufzustellen, daß es in die linke Fahrbahnhälfte hineinragt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0073778Dokumentnummer
JJR_19581111_OGH0002_0090OS00131_5800000_001