Norm
StVO §13 Abs2 IIRechtssatz
Die Vorschrift, wonach auf Kreuzungen beim Linkseinbiegen nach dem Einordnen bis unmittelbar vor die Kreuzungsmitte vorzufahren und am Kreuzungsmittelpunkt links vorbeizufahren ist, ist auch zu beachten, wenn eine Straße deltaförmig einmündet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0073784Dokumentnummer
JJR_19770126_OGH0002_0080OB00251_7600000_002