Norm
StVO §13 Abs2 IIRechtssatz
Auch nach gewissenhafter Überzeugung, ob der Gegenverkehr ein Linksabbiegen zuläßt, muß der Linksabbieger nicht nur die Straße, in der er einbiegen will, sondern auch die Gegenfahrbahn, die er überquert, weiterhin beobachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0073774Dokumentnummer
JJR_19631212_OGH0002_0110OS00185_6300000_001