Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 9. Juni 1995, Zl. 95/02/0049, verwiesen, womit der Bescheid der belangten Behörde vom 7. Dezember 1994 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde. Im fortgesetzten Verfahren erging mit Datum 18. September 1995 ein Bescheid der belangten Behörde, womit der Berufung der mitbeteiligten Partei neuerlich Folge gegeben, das erstinstanzliche Straferkenntnis vom 9. Dezember 1993 in Ansehung der Übertretung des KJGB behoben und... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AZG §26 Abs1;KJBG 1987 §26 Abs1;VStG §24;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Beschuldigte ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht im Verwaltungsstrafverfahren verhalten, Ersuchen der Behörde um Vorlage von Aufzeichnungen zu entsprechen (hier: Aufzeichnungen iSd § 26 Abs 1 AZG bzw KJBG 1987). Dies... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 9. Dezember 1993 wurde die Mitbeteiligte schuldig erkannt, vom Arbeitsinspektorat sei am 25. Juni 1993 in ihrem Gastgewerbebetrieb eine Überprüfung durchgeführt und dabei festgestellt worden, daß sechs Arbeitnehmer beschäftigt würden, die dem KJBG unterlägen und daß die Mitbeteiligte die Bestimmung des § 26 Abs. 1 KJBG, wonach in jedem Betrieb, in dem Jugendliche beschäftigt würden, ein Verzeichnis der Jugendlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §26 Abs1;KJBG 1987 §30;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es liegt kein Verstoß gegen § 44a Z 1 VStG vor, wenn der Zeitraum, in dem keine Aufzeichnungen iSd § 26 Abs 1 KJBG 1987 hinsichtlich sämtlicher in einem Betrieb beschäftigten Personen geführt worden sind, im Straferkenntnis nicht genannt ist. Es genügt, daß der Zeitpunkt der Beanstandung, ... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 20. August 1992 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 1992 bis 14. Mai 1992 in seinem näher bezeichneten Betrieb in Wien für zwei namentlich genannte, bei ihm beschäftigte Jugendliche keine Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden geführt und dadurch zwei Übertretungen des § 26 Abs. 1 Z. 5 KJBG begangen. Über ihn wurden zwei Geldstrafen in der Höhe von je S 3.... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;KJBG 1987 §26 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Auch die gemäß § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987 zu führenden Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, daß dadurch eine Überwachung der Einhaltung der im AZG geregelten Angelegenheiten, zB also auch jener über die Ruhepausen und Ruhezeiten, möglich ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;KJBG 1987 §26 Abs1 Z5;VStG §22;
Rechtssatz: Bei Fehlen von Aufzeichnungen hinsichtlich mehrerer Arbeitnehmer liegt nur eine Übertretung des § 26 Abs 1 AZG vor (Hinweis E 17.3.1988, 88/08/0087). Dieselben Erwägungen haben auch für die Übertretung des § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987 zu gelten, wenn die dort genannten Aufzeichnungen hinsichtlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;KJBG 1987 §26 Abs1 Z5;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Enthalten die vom Beschuldigten vorgelegten Formulare keinerlei Hinweis, daß mit ihrer Verwendung der Aufzeichnungspflicht iSd § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987 bzw des § 26 Abs 1 AZG entsprochen wurde, enthalten sie weiters keinerlei Hinweis auf amtlichen Ursprung oder amtliche Genehmigung und k... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 6. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin schuldig erkannt, insgesamt neun Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften (der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, des Arbeitnehmerschutzgesetzes, des KJBG und des Arbeitszeitgesetzes) begangen zu haben; sie wurde deshalb mit je S 1.000,-- (insgesamt S 9.000,--), jeweils unter Festsetzung e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §26 Abs1;
Rechtssatz: Dem KJBG 1987 läßt sich nicht entnehmen, daß der Arbeitgeber im Falle der Beschäftigung bloß eines Jugendlichen in seinem Betrieb von der im § 26 Abs 1 KJBG 1987 normierten Verpflichtung entbunden wäre. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180022.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §26 Abs1;
Rechtssatz: Die Angaben nach § 26 Abs 1 KJBG 1987 müssen allesamt in EINEM Verzeichnis enthalten sein, wobei es zulässig ist, in dieses Verzeichnis darüber hinaus auch noch andere Angaben aufzunehmen (Hinweis E 30.5.1989, 88/08/0222). Eine Aufteilung der im § 26 Abs 1 KJBG 1987 vorgeschriebenen Angaben auf mehrere Schriftstücke entbehrt hingegen der rec... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 24. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen vier Übertretungen des § 11 Abs. 1 KJBG (Punkt 1., 2., 7. und 8. des erstinstanzlichen Bescheides), wegen drei Übertretungen des § 14 KJBG (Punkt 3., 4. und 9. des erstinstanzlichen Bescheides), wegen zwei Übertretungen des § 15 Abs. 1 KJBG (Punkt 5. und 10. des erstinstanzlichen Bescheides) sowie wegen je einer Übertretung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;KJBG 1987 §26 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Dienstpläne allein vermögen die Aufzeichnungen iSd § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987 und des § 26 Abs 1 AZG nicht zu ersetzen (Hinweis E 30.7.1992, 90/19/0457). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190093.X05 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 26. November 1990 wurde der Beschwerdeführerin über Antrag des Arbeitsinspektorates gemäß § 31 KJBG die Beschäftigung von Jugendlichen dauernd untersagt. Begründend führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin sei mit den Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft vom 22. Jänner 1985, 6. September 1985, 9. September 1985, 10. September 1985 und 20. Juni 1986 sowie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47;AZG §26 Abs1;KJBG 1987 §26 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Lohnkonten vermögen die gem § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987 erforderlichen Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung (§ 26 Abs 1 AZG), aus denen insbesondere die Dauer und zeitliche Lagerung der geleisteten Arbeitsstunden ersichtlich sein müssen, nicht zu e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 18 Abs. 1 zweiter Fall ArbIG 1974 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 leg. cit. und § 26 Abs. 1 KJBG, 2. § 9 Arbeitszeitgesetz und 3. § 11 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er es als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 Abs. 1 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden X-AG mit dem Sitz in W zu verantworten habe, daß 1. die Erfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;AZG §11 Abs1;AZG §9;KJBG 1987 §26 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei Übertretungen des AZG und des KJBG 1987 bedarf es zur Umschreibung der von einer tauglichen Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG erfaßten bestimmten Tat nicht der Angabe des Tatortes (Sitz des in Filialen gegliederten Unternehmens) (Hi... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 6. November 1990 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer unter Spruchpunkt II. - das Beschwerdeverfahren ist darauf beschränkt - schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gemäß § 9 Abs. 1 VStG der "A-Ges.m.b.H.", E., zu vertreten, daß in E, X-Straße, wie von Organen des Arbeitsinspektorates Linz und der Arbeiterkammer... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;KJBG 1987 §26 Abs1 Z5;KJBG 1987 §26 Abs1;
Rechtssatz: Daß die Aufzeichnungen iSd § 26 Abs 1 AZG und iSd § 26 Abs 1 KJBG 1987 am Betriebsstandort zu führen sind, ergibt sich im Hinblick auf die eindeutige Formulierung des § 26 Abs 1 erster Satz KJBG 1987 ("In jedem Betrieb, in dem..") einerseits und die Verweisung auf § 26 Abs 1 AZG in § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbIG 1974 §5 Abs2;DSG 1978 §1 Abs2;DSG 1978 §18 Abs3;DSG StandardV 1987 §3 Z4;KJBG 1987 §26 Abs1;
Rechtssatz: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitsinspektorat auf dessen Verlangen Einsicht in die gesamten Unterlagen zu gewähren in die er neben dem Verzeichnis nach § 26 Abs 1 KJBG auch "geschäftsspezifische" bzw. "kundenspezifische" Daten... mehr lesen...