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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Lohnkonten vermögen die gem § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987 erforderlichen Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung (§ 26 Abs 1 AZG), aus denen insbesondere die Dauer und zeitliche Lagerung der geleisteten Arbeitsstunden ersichtlich sein müssen, nicht zu ersetzen.
Schlagworte
Beweismittel UrkundenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190004.X02Im RIS seit
12.11.1992Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010