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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §26 Abs1;Rechtssatz
Bei Fehlen von Aufzeichnungen hinsichtlich mehrerer Arbeitnehmer liegt nur eine Übertretung des § 26 Abs 1 AZG vor (Hinweis E 17.3.1988, 88/08/0087). Dieselben Erwägungen haben auch für die Übertretung des § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987 zu gelten, wenn die dort genannten Aufzeichnungen hinsichtlich mehrerer Jugendlicher nicht geführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993180114.X04Im RIS seit
20.11.2000