Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 10. Mai 1994, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien und somit als Arbeitgeber zu vertreten, daß, wie am 6. Oktober 1993 durch ein Organ des Arbeitsinspektorates festgestellt, in seiner Betriebsstätte in Graz sieben namentlich genannte Arbeitnehmer zu nach Datum und Uhr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §30;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/19/0316 1 Stammrechtssatz Wenn mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen des Besch zufolge der Gleichartigkeit der Begehungsform und der äußeren Begleitumstände, des engen zeitlichen Zusammenhanges und des diesbezügli... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 17. Dezember 1993 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der H. GesmbH als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 23. September 1993 in einem näher umschriebenen Gastbetrieb in Hinsicht auf zwei namentlich genannte Jugendliche das KJBG in mehreren Fällen übertreten worden sei. Es wurden Geldstrafen (Ersatz... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ABGB §1152;KJBG 1987 §1 Abs1;KJBG 1987 §17 Abs2;
Rechtssatz: Gelegentlich vorgenommene Aushilfsarbeiten schließen nicht aus, daß auch solche Tätigkeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht werden. Der Annahme eines Arbeitsvertrages schadet es nicht, wenn das Arbeitsverhältnis auch nur für einige Stunden begründet wor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ABGB §1152;KJBG 1987 §1 Abs1;KJBG 1987 §17 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 91/19/0288 2 Stammrechtssatz Das Fehlen einer Vereinbarung über das dem Arbeitnehmer gebührende Entgelt spricht nicht gegen das (hier allenfalls schlüssige) Zustandekommen eines Dienstvert... mehr lesen...
Dem Mitbeteiligten wurde vorgeworfen, er habe am 19. August 1989 um 23.35 Uhr dadurch gegen § 17 Abs. 2 KJBG verstoßen, daß er einen am 2. Jänner 1973 geborenen namentlich bezeichneten Jugendlichen in seinem Gasthaus beschäftigt habe. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 25. Juni 1991 wurde das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 lit. a VStG 1950 eingestellt. In der Begründung: dieses Bescheides wurde aus... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §45 Abs2;KJBG 1987 §17 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß ein Jugendlicher, der im Betrieb eines Dritten (hier Gasthaus) Arbeiten verrichtet, von diesem nicht bei der Krankenkasse angemeldet wurde, spricht nicht gegen die Annahme, daß der Jugendliche zur Tatzeit in einem Dienstverhältnis zu diesem Dritte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ABGB §1152;KJBG 1987 §17 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Fehlen einer Vereinbarung über das dem Arbeitnehmer gebührende Entgelt spricht nicht gegen das (hier allenfalls schlüssige) Zustandekommen eines Dienstvertrages, weil diesfalls iSd § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt als bedungen gilt, für ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Mai 1991 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe in seinem Gastbetrieb in K. Lehrlinge beschäftigt und dabei in mehreren Fällen Verwaltungsübertretungen nach "§ 11 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 1, § 16, § 17 Abs. 1 und Abs. 2, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 1 und 2" KJGB begangen. Gemäß § 30 KJGB wurden Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 1.000,--, S 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs1;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §18 Abs1;KJBG 1987 §18 Abs2;KJBG 1987 §19 Abs1;VStG §19;VStG §5 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen des wegen verschiedener Übertretungen des KJBG 1987 beschuldigten Arbeitgebers, er sei aufgrund des "enormen Arbeitskräftemangels im Bereich der Gastronomie" i... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 21. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten juristischen Person unterlassen, in Ansehung von vier namentlich genannten Lehrlingen für die Einhaltung der Bestimmungen des KJBG zu sorgen, da die genannten Jugendlichen, wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;KJBG 1987 §17 Abs1;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §30;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ist der Sachverhalt infolge zweier widersprechender Darstellungen (hier: Anzeige und Stellungnahme des Arbeitsinspektorates sowie Aussage eines Lehrlings im Hinblick auf Verwaltungsübertretungen gem § 17 Abs 2 KJBG 1987 bzw § ... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 10. August 1992 wurden über den Beschwerdeführer wegen (näher bezeichneter) Übertretungen des KJBG Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 360 Stunden) verhängt. 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit dem Begehren auf Aufhebung desselben wegen "Rechtswidrigkeit seines Inhaltes bzw. Ver... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §17 Abs2;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen des KJBG 1987 hängt nicht davon ab, ob das Zuwiderhandeln im Einzelfall eine gesundheitliche Gefährdung nach sich zieht. Objektiv ist der Tatbestand des § 17 Abs 2 KJBG 1987 jedenfalls mit der Mißachtung der dort normierten, weder zur Disposition des Arbeitgebers noch des jugendlichen Beschäft... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. Gesm.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb a) den Jugendlichen B.S. am 8., 9. und 10. Juli 1989 jeweils bis 24 Uhr, sohin an diesen Tagen zur Nachtzeit (22 bis 6 Uh... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 30. August 1990 (Spruchteile gemäß § 44a lit. a, b und c VStG 1950): "Sie haben es als der im vorliegenden Fall gem. § 9 Abs. 2 letzter Satz und Abs. 4 VStG i.d.F. BGBl. Nr. 176/1983 haftbare Beauftragte (Hoteldirektor) der 'X-Holding AG' im Standort L (Hotel Y), zu verantworten, daß ebendort die Jugendlichen SM, geb. 22.9.1971, und AF, geb. 6.5.1972 (beide Lehrlinge), wie folg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §15 Abs1;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §30;VStG §19;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der gem § 9 Abs 2 letzter Satz VStG und § 9 Abs 4 VStG im Hinblick auf mehrfache Übertretungen des KJBG 1987 haftbare Beauftragte der das betreffende Hotel betreibenden AG bereits ungefähr 3 Monate v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §17 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Wird ein Jugendlicher in einem Gastgewerbebetrieb entgegen § 17 Abs 2 KJBG 1987 an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils bis 24 Uhr, sohin zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) beschäftigt, so kann wegen der Erheblichkeit der Überschreitung der erlaubten Beschäftigungszeit und der Aufeinanderfolge der Übertretunge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §30;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wenn mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen des Besch zufolge der Gleichartigkeit der Begehungsform und der äußeren Begleitumstände, des engen zeitlichen Zusammenhanges und des diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Besch (hier: Unterlassung einer wirksamen K... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Judenburg richtete mit Datum 12. Februar 1988 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Wie eine am 18.02.1987 vom Arbeitsinspektorat Leoben durchgeführte Erhebung ergeben hat, haben Sie als verantwortlicher Lehrherr im Gasthaus S, V-Straße 1.) den Lehrling E, geb. 22.12.1969, beschäftigt und hatte die Genannte a) in der 2. (5. bis 11.01.1987), 3. (12. bis 18.01.1987), 4. (19. bis 25.1.1987), 5. (26. bis 31.01.1987 und 1. Februar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §14 Abs1;KJBG 1987 §14 Abs2;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs1;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §18;KJBG 1987 §19;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wird die tägliche und wöchentliche zulässige Arbeitszeit überschritten und die Ruhezeiten nicht eingehalten, so sind die Strafen kumulativ zu verhängen. European... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1948 §17 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung der Verpflichtung zur Zahlung von Geldstrafen aus Vorverurteilungen vermag nicht die Verhängung einer milderen Geldstrafe zu bewirken. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten European C... mehr lesen...