RS Vwgh 1993/4/14 91/19/0288

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AVG §45 Abs2;
KJBG 1987 §17 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Tatsache, daß ein Jugendlicher, der im Betrieb eines Dritten (hier Gasthaus) Arbeiten verrichtet, von diesem nicht bei der Krankenkasse angemeldet wurde, spricht nicht gegen die Annahme, daß der Jugendliche zur Tatzeit in einem Dienstverhältnis zu diesem Dritten stand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991190288.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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