RS Vwgh 1993/4/14 91/19/0288

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ABGB §1152;
KJBG 1987 §17 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Fehlen einer Vereinbarung über das dem Arbeitnehmer gebührende Entgelt spricht nicht gegen das (hier allenfalls schlüssige) Zustandekommen eines Dienstvertrages, weil diesfalls iSd § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt als bedungen gilt, für dessen Höhe der Kollektivvertragslohn als Richtschnur herangezogen werden kann (hier Beschäftigung eines Jugendlichen im Gastgewerbe).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991190288.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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