Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KJBG 1948 §17 Abs2;Rechtssatz
Die Berücksichtigung der Verpflichtung zur Zahlung von Geldstrafen aus Vorverurteilungen vermag nicht die Verhängung einer milderen Geldstrafe zu bewirken.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080098.X01Im RIS seit
18.01.2007