RS Vwgh 1992/10/22 92/18/0401

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §17 Abs2;

Rechtssatz

Das Vorliegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen des KJBG 1987 hängt nicht davon ab, ob das Zuwiderhandeln im Einzelfall eine gesundheitliche Gefährdung nach sich zieht. Objektiv ist der Tatbestand des § 17 Abs 2 KJBG 1987 jedenfalls mit der Mißachtung der dort normierten, weder zur Disposition des Arbeitgebers noch des jugendlichen Beschäftigten stehenden zeitlichen Grenze gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180401.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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