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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KJBG 1987 §11 Abs1;Rechtssatz
Wird die tägliche und wöchentliche zulässige Arbeitszeit überschritten und die Ruhezeiten nicht eingehalten, so sind die Strafen kumulativ zu verhängen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190042.X03Im RIS seit
26.02.1990