Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;Rechtssatz
Die (zukünftige) Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte durch ein expandierendes Unternehmen macht den beantragten Ausländer nicht zu einer Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG, da es demnach auf die Erhaltung der Arbeitsplätze inländischer Arbeitskräfte ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090378.X07Im RIS seit
11.07.2001