RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0362

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Veröffentlicht am 18.11.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0386 2

Stammrechtssatz

Bei Auslegung des Begriffes "Ersatz" iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG ist davon auszugehen, daß das bezeichnete verbum legale nach sprachgebräuchlicher Bedeutung ganz allgemein eine Person (oder Sache) bezeichnet, die anstelle einer nicht mehr vorhandenen oder nicht mehr geeigneten Person (oder Sache) eingesetzt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090362.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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