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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1991/684;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0366 2Stammrechtssatz
Der Hinweis allein auf einen der antragstellenden Arbeitgeberin durch die Einstellung des beantragten Ausländers (hier: wegen dessen Sprachkenntnisse) entstehenden Konkurrenzvorteils stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 Z 2 bis Z 4 AuslBG ableiten ließe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090378.X06Im RIS seit
11.07.2001