RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0378

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Veröffentlicht am 18.11.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1991/684;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0366 2

Stammrechtssatz

Der Hinweis allein auf einen der antragstellenden Arbeitgeberin durch die Einstellung des beantragten Ausländers (hier: wegen dessen Sprachkenntnisse) entstehenden Konkurrenzvorteils stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 Z 2 bis Z 4 AuslBG ableiten ließe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090378.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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