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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §4 Abs3 Z5;Rechtssatz
Weist eine Wohnung eine Nutzfläche von 71,80 m2 auf und bietet sie bereits drei Erwachsenen und zwei Kindern Unterkunft, so ist im konkreten Fall nach dem Zuzug des Fremden und seiner Mutter, unter Zugrundelegung der hiefür maßgeblichen örtlichen Verhältnisse, das Zurverfügungstehen einer geeigneten Unterkunft zu verneinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190067.X04Im RIS seit
06.08.2001