RS Vwgh 1991/6/20 91/19/0067

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Veröffentlicht am 20.06.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs3 Z5;
PaßG 1969 §25 Abs3 lite;

Rechtssatz

Weist eine Wohnung eine Nutzfläche von 71,80 m2 auf und bietet sie bereits drei Erwachsenen und zwei Kindern Unterkunft, so ist im konkreten Fall nach dem Zuzug des Fremden und seiner Mutter, unter Zugrundelegung der hiefür maßgeblichen örtlichen Verhältnisse, das Zurverfügungstehen einer geeigneten Unterkunft zu verneinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190067.X04

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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