RS Vwgh 1991/6/20 91/19/0067

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Veröffentlicht am 20.06.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs3 Z5;
PaßG 1969 §25 Abs3 lite;

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine geeignete Unterkunft zur Verfügung steht, kommt es nicht darauf an, daß der Fremde seine Absicht bekundet, in der Wohnung eines "Angehörigen der Familie" Unterkunft zu nehmen; es wäre vielmehr der Nachweis erforderlich, daß dieser "Angehörige" tatsächlich bereit ist, diese Unterkunft auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes zu gewähren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190067.X05

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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