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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §4 Abs3 Z5;Rechtssatz
Für die Frage, ob eine geeignete Unterkunft zur Verfügung steht, kommt es nicht darauf an, daß der Fremde seine Absicht bekundet, in der Wohnung eines "Angehörigen der Familie" Unterkunft zu nehmen; es wäre vielmehr der Nachweis erforderlich, daß dieser "Angehörige" tatsächlich bereit ist, diese Unterkunft auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes zu gewähren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190067.X05Im RIS seit
06.08.2001