Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 7. November 2006 schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG nach außen vertretungsbefugtes Organ einer namentlich genannten Tourismus GmbH in L, die Betreiberin des Lokales "H." in L sei, zu verantworten, dass von d... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen vier Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft N jeweils vom 31. März 2005 schuldig erkannt, in insgesamt 14 Fällen Arbeitsleistungen von slowakischen Staatsangehörigen entgegen dem § 18 AuslBG in Anspruch genommen zu haben, die von einem ausländischen Arbeitgeber, nämlich der slowakischen Firma K, ohne einen im Bundesgebiet vorhandenen Betriebssitz bei einem... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 2006 wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt L vom 27. Juli 2005 gemäß § 66 Abs. 4 AVG schuldig erkannt, als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der S. Gastgewerbe GmbH mit Sitz in L dafür verantwortlich zu sein, dass von dieser Gesellschaft 15 namentlich genannte aus... mehr lesen...
I. Mit dem - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. November 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei als im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter der R. GmbH mit Sitz in W. dafür verantwortlich, dass diese Gesellschaft eine näher genannte Staatsangehörige aus Ghana und eine näher genannte Staatsangehörige aus Tog... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft H vom 3. Oktober 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 25. Juni 2003 um 15.53 Uhr in P dreizehn namentlich genannte tschechische Staatsbürger beschäftigt, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine Zulassung als Schlüsselkraft, Anzeigenbestätigung oder Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein oder ein Niederlassungsnachweis ausgestellt gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch gegen § 28 Abs.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Dezember 2005 wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 31. August 2005 schuldig erkannt, als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH in St. Anton/A dafür verantwortlich zu sein, dass diese Gesellschaft einen namentlich genannten bul... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug in Erledigung der am 29. März 2007 bei der Behörde erster Instanz eingelangten Berufung des Beschwerdeführers ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Juli 2008 (durch mündliche Verkündung am 19. Juni 2008 rechtswirksam erlassen) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber in W, E-Straße, vom 1. August 2004 bis 2. August 2006 die polnischen Staatsangehörigen TP und DP mit Plakatierungsarbeiten und mit Reinigung von Straßenbahnh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. April 2008 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG der P GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit ehemaligem Sitz in W am 23. November 2005, um 2.30 Uhr, der A GmbH in H den Staatsangehörigen von Ghana KA zum Verladen von diversen Gütern vom Fö... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juni 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie eine Erhebung durch Organe des Zollamtes K am 9. Mai 2006 um 10.15 Uhr im Holzschlag B, KG ... A (EZ ...) ergeben habe, als Arbeitgeber im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) zwei näher bezeichnete rumänische Staatsangehörige vom 1. Mai 2006 bis 9. Mai 2006 sowie von KK überlassene fünf näher bezeichnete russische Staatsangeh... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 29. November 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der G Hotel und Gastro GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft in dem von ihr betriebenen Hotelbetrieb "C" in der Zeit vom 1. Dezember 2003 bis 19. Mai 2004 einen namentlich genannten serbischen Staatsangehörigen, in der Zeit vom 1. Jänner 2004 bis 19. Mai 2004 eine namentlich genannte russische Staatsange... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der H. Baugesellschaft mbH gemäß § 9 Abs. 1 VStG dafür verantwortlich zu sein, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien in der Zeit vom 10. Jänner 2005 bis 11. Jänner 2005 auf einer näher bezeichneten Baustelle in Zwettl zwei namentlich genannte polnische Staatsangehörig... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 8. Oktober 2004 einen namentlich genannten türkischen Staatsangehörigen als Obst- und Gemüseverkäufer unter anderem auf dem Markt in H beschäftigt zu haben, obwohl für diesen Ausländer weder eine Beschäftigungsbewilligung oder Zulassung als Schlüsselkraft erteilt noch eine Anzeigebestätigung oder eine Arbeitserlaubnis oder eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 10. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer als vom Gericht bestellter Masseverwalter der Konkursmasse nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der "T" GesmbH schuldig erkannt, dafür verantwortlich zu sein, dass diese Vermögensmasse als Arbeitgeber am 13. September 2004 im Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart eines Kaffeerestaurants in W, zwei namentlich genannte Aus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. April 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als der seit 8. Februar 2006 zur selbständigen Vertretung nach außen berufene handelsrechtliche Geschäftsführer der H GmbH mit dem Sitz in P zu verantworten, dass die genannte Gesellschaft die von der tschechischen Firma S s.r.o. überlassenen ausländischen (tschechischen) Staatsbürger HI jun. und HI sen. zumindest am 23. Jänner 2007 um 11.30 Uhr mit ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtmagistrats der Landeshauptstadt Innsbruck vom 31. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer als persönlich haftender Gesellschafter der S. KEG (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) für schuldig erkannt, am 21. November 2002 im Gastbetrieb eines näher angeführten Restaurants in Innsbruck einen namentlich angeführten chinesischen Staatsangehörigen entgegen § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) als Koch beschäftigt zu haben, ohne dass für di... mehr lesen...
Mit Anzeige des Hauptzollamtes Graz vom 22. Juli 2002 an den Magistrat der Landeshauptstadt Graz wurde mitgeteilt, dass hinsichtlich des vom Mitbeteiligten vertretenen Unternehmens der Verdacht der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) hinsichtlich der Beschäftigung einer namentlich angeführten polnischen Staatsangehörigen in der Dauer vom 11. Oktober 2001 bis zum 27. März 2002 bestehe; diese habe anlässlich einer Betretung eine Bestätigung des Unternehmens vorgewie... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-I-T GmbH (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) für schuldig erkannt, dass diese GmbH mit Sitz in R 1. in der Zeit "etwa vom 24.05.2000" bis zumindest zum 24. Mai 2001 einen namentlich genannten ungarischen Ausländer und 2. zumindest am 23. Mai 2001 einen weiteren namentlich genannten ungarischen Staatsbürger jeweils... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Juli 2004 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber am 16. November 2002 in der Zeit von zumindest 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr in L einen namentlich genannten tschechischen Staatsbürger beschäftigt, für den weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine Anzeigenbestätigung oder Arbeitserlaubnis oder einen Befreiungs... mehr lesen...
Herr Uka B. ist unstrittig Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Erstbeschwerdeführerin, welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Zweitbeschwerdeführerin ist. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden je vom 17. Juli 2008 wurde den Beschwerdeführerinnen jeweils gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO) die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" an einem näher bezeichneten Standort entzogen. In ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/04/0136
Rechtssatz: Beim Verbot der Beschäftigung von nach dem AuslBG hiezu nicht berechtigten Arbeitnehmern handelt es sich um ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Bezirkshauptmannes von D. vom 13. Jänner 2006 schuldig erkannt, in der Zeit vom 2. Jänner 2003 bis 30. April 2004 einen namentlich genannten Ausländer entgegen § 3 Abs. 1 AuslBG beschäftigt zu haben. Er wurde hiefür nach dem ersten Strafsatz des § 28 Abs. 1 Z. 1 AuslBG m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15a idF 2002/I/126;AuslBG §28;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;VStG §21;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde schuldig erkannt, in der Zeit vom 2. Jänner 2003 bis 30. April 2004 einen namentlich genannten Ausländer entgegen § 3 Abs. 1 AuslBG beschäftigt zu haben. Die bela... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. August 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber am 18. Oktober 2006 in W, K-Gasse ("Club ...") die slowakische Staatsbürgerin K, die nigerianische Staatsbürgerin O und die ungarische Staatsbürgerin S als Prostituierte beschäftigt, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung für diese Beschäftigung bzw. Zulassung als Schlüsselkraft oder eine Entsendebewilligung erteilt, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Juni 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zwei näher bezeichnete slowakische Staatsbürger am 7. Oktober 2005 um 10.15 Uhr gegen Entgelt auf seiner Baustelle gegenüber H mit dem Aufziehen eines K15-Putzes im Bereich der rechten hinteren Garagenhalle unberechtigt beschäftigt, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten näher genannten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen bzw. Bestätig... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. März 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber mit Sitz in W zu verantworten, dass er im Zeitraum vom 3. August 2006 bis 25. Juli 2007, bei Ausübung seines näher beschriebenen Transportgewerbes den polnischen Staatsangehörigen St als Lastkraftwagenfahrer beschäftigt habe,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Dezember 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG der P GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit ehemaligem Sitz in W, am 20. Dezember 2005 um 23:00 Uhr der A GmbH in L die Ausländer 1) AA, Staatsangehörigkeit Burundi, und 2) MO, Staatsangehörigkeit ... mehr lesen...
Mit den gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen - im Wesentlichen wortgleichen - angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer schuldig erkannt, sie hätten als handelsrechtliche Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufene Organe der A. HandelsgmbH mit Geschäftsanschrift und Gewerbestandort (Gewerbe Handelsgewerbe und Handelsagenten) in Wien ... zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 20. Juni 2003 sechs namentlich bezeichnete ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Mai 2006 wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Bezirkshauptmannes Korneuburg vom 27. September 2005 schuldig erkannt, drei namentlich genannte tschechische Staatsangehörige am 28. Februar 2005 entgegen § 3 AuslBG beschäftigt zu haben, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung oder Zulassung als Schlüsselkraft erteil... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin in Erledigung ihrer Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 18. Juni 2004 schuldig erkannt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und daher als gemäß § 9 VStG verantwortliches und zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma D GmbH mit Sitz in K zu verantworten, dass diese Gesellschaft acht namentlich bezeichnete Ausländerinnen in verschiedenen Beschäftigungszeiträu... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin in Erledigung ihrer Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft V vom 23. September 2005 schuldig erkannt, sie sei als handelsrechtliche Geschäftsführerin der R GmbH mit Sitz in B dafür verantwortlich, dass diese Gesellschaft 18 namentlich genannte kroatische Staatsangehörige in unterschiedlichen Zeiträumen zwischen dem 7. Juli 2003 und dem 5. Dezember 2003 beschäftigt... mehr lesen...