RS Vwgh 2012/10/4 2010/09/0104

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Veröffentlicht am 04.10.2012
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
AuslBG §3 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/09/0355 E 9. Dezember 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Die Anwendung des § 3 Abs. 4 AuslBG auf Table Dancerinnen kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil diese Ausländerinnen länger als einen Tag und nicht im Rahmen einer künstlerischen Gesamtproduktion zur Sicherung eines Konzerts, einer Veranstaltung, einer Vorstellung, einer laufenden Filmproduktion, einer Rundfunk- oder Fernsehlivesendung tätig werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010090104.X01

Im RIS seit

30.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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