Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0075 3 Stammrechtssatz Der Umstand, daß in wirtschaftlicher Hinsicht die Tätigkeit der Ausländer der GmbH zugute gekommen ist, kann für sich allein nicht deren Arbeitgebereigenschaft und damit die strafrechtliche Verantwortli... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997090016.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/09/0168 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/03/18 96/09/0184 1 Stammrechtssatz Zivilrechtliche und steuerrechtliche Betrachtungen vermögen nichts daran zu ändern, daß der Ausländer in e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AÜG §3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1 Stammrechtssatz Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §37;AVG §46;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ablehnung eines Beweismittels European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090002.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AÜG §3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/09/0168 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1 Stammrechtssatz D... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §2 Abs3 litc;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 94/09/0261 1 Stammrechtssatz Durch die Verwendung des Wortes "auch" in § 2 Abs 3 lit c AuslBG hat der Gesetzgeber klar zum Ausdruck gebracht, daß neben dem selbstverständlich als Arbeitgeber der überlassenen Arbe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 1 Stammrechtssatz Aus § 2 Abs 2 und Abs 3 AuslBG folgt, daß der Begriff "Beschäftigung" im AuslBG nicht nur Arbeitsvertragsverhältnisse umfaßt, und daß unter... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde das erstinstanzliche Straferkenntnis vom 12. Februar 1993 in der Schuldfrage, setzte jedoch die verhängten Geldstrafen herab. Insgesamt wurde die Beschwerdeführerin damit für schuldig erkannt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene im Sinn des § 9 Abs. 1 VStG der F-Gerüstbau GmbH zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wi... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (mP) wurde mit Straferkenntnis des Bezirkshauptmannes von Grieskirchen vom 12. Februar 1996 zu zwei Geldstrafen in Höhe von je S 5.000,-- bzw. zwei Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von je 28 Stunden verurteilt, weil sie in der Zeit von Anfang August 1995 bis 4. Oktober 1995 die Arbeitsleistung des tschechischen Staatsangehörigen Kl und in der Zeit von Anfang September 1995 bis 4. Oktober 1995 die Arbeitsleistung des tschechischen Staatsangehörigen Ko, beide Arbe... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis vom 15. Juli 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene im Sinn des § 9 Abs. 1 VStG der F-Gerüstbau GmbH zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien im Rahmen der Gewerbeberechtigung "Gerüstverleih" mit Standort in Wien X, C-Gasse am 10. Oktober 1992 auf der Baustelle in Wien, Wiedner Hauptstraße 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 19. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer als Inhaber des Wildfuttererzeugungsbetriebes in S, L-Gasse 23, für schuldig erkannt, er habe vier namentlich genannte ausländische Staatsangehörige in der Zeit vom 15. August 1994 bzw. 27. August 1994 bzw. 21. September 1994 bzw. 12. September 1994 bis 22. September 1994 mit Misch- und Abfüllarbeiten von Wildfutter in seinem Betrieb beschäftigt, obwohl er nicht im Besitze e... mehr lesen...
Am 19. Juni 1995 erstattete das Arbeitsinspektorat für den 19. Aufsichtsbezirk Anzeige wegen Übertretung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegen die "SJ-GesmbH in A, B-Straße" mit der Begründung: , ein namentlich genannter Ausländer habe am 16. Juni 1995 um Ausstellung einer Arbeitserlaubnis angesucht, wobei sich herausgestellt habe, daß er seit 28. Februar 1995 ohne Beschäftigungsbewilligung bei der Firma S beschäftigt sei. Bei einem Telefonat mit der Firma am 19. Ju... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung dreier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung BGBl. Nr. 19/1993, dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Manfred Z GesmbH mit Sitz in L und somit als ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 25. März 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, darf ein Arbeitgeber, soweit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung erteilt oder eine Anzeigebestätigung ausgestelltwurde oder wenn d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 29. Juni 1996 die Erteilung einer Arbeitserlaubnis. In eventu "möge festgestellt werden, daß das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auf die beabsichtigte Tätigkeit des Antragstellers keine Anwendung" finde. Der Beschwerdeführer berief sich hiebei auf Rechte, welche ihm aufgrund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei vom 12. September 1963 sowie den Assoziationsratsbeschluß vom 20. Dezember 1976, Nr. 2/670, welcher durch den Beschlu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 29. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer "als der gemäß § 9 VStG 1991 Verantwortlicher der Firma Dipl. Ing. Johann W" gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) für schuldig erkannt, "er habe zu verantworten", am 2. März 1994 um 14.45 Uhr in 3203 R, W 20, vier namentlich genannte Ausländer als Maurer bzw. als Hilfskräfte bei Maurerarbeiten "beschäftigt zu haben", obwohl i... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995090330.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090100.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090282.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Anmeldung eines ausländischen Arbeitnehmers bei der Gebietskrankenkasse durch den Arbeitgeber entbindet diesen nicht von seiner Verpflichtung, die Bestimmungen des AuslBG einzuhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995090331.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997090344.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb idF 1995/895;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 94/09/0395 1 Stammrechtssatz Jede Art von Arbeitsleistung kann Gegenstand eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses sein. Die Rechtsnatur der Vertragsbeziehung zwischen der arbeitnehmerähnlichen Person und ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb idF 1995/895;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Beachte Besprechung in:
JBl 11/2002, S 681 bis 702;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Vorliegens eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses hat die Bewertung der vorhandenen Merkmale wirtschaftlicher Unselbständigkeit (Auflis... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102040/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §3 Abs1;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/25 96/09/0088 4 Stammrechtssatz Der Antrag eines türkischen Staatsangehörigen auf Erlassung eines Feststellungsbescheides zur Frage, ob die Voraussetzungen des Assoziationsrecht... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §916;AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §3 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0104 E 20. Mai 1998
Rechtssatz: Ein ausländischer Geschäftsführer, der Mehrheitsgesellschafter ist und als solcher die Beschlußfassung der Generalversammlung bestimmen kann oder über einen so... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 21. März 1995 beim Arbeitsmarktservice Angestellte die Feststellung, daß sie selbst für die Durchführung von Arbeiten (Architekturaufträge im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung einer sozialen Wohnhausanlage) aufgrund eines mit einem selbständigen Architekten abgeschlossenen Werkvertrages keine Beschäftigungsbewilligung im Sinne des § 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) benötige. Sie sei ordentliche Hörerin für Architektur an der TU Wi... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 7. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma K Ges.m.b.H. wegen der bewilligungslosen Beschäftigung von sechs namentlich genannten Ausländern nach § 28 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) mit je S 10.000,-- bestraft. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machte der Beschwerdeführer geltend, die im Straferkenntnis angeführten Arbeit... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 1. Juni 1995, 22. Mai 1995 bzw. 29. Mai 1995, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als zum Tatzeitpunkt handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma S GesmbH mit Sitz in L, R-Straße 23, namentlich im einzelnen genannte Ausländer, vom 18. Jänner bis 23. Juni bis 7. Mai bis 18. Juni 1993 ohne Angabe eines näheren Beschäftigungsortes, (betreffend den Beschwerde-Akt hg. Zl. 96/09/0089), am 1. Februar 19... mehr lesen...