RS Vwgh 1998/5/20 97/09/0241

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Veröffentlicht am 20.05.1998
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 litb idF 1995/895;
AuslBG §2 Abs3 lita;
AuslBG §2 Abs4;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Beachte

Besprechung in: JBl 11/2002, S 681 bis 702;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Vorliegens eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses hat die Bewertung der vorhandenen Merkmale wirtschaftlicher Unselbständigkeit (Auflistung typischer Merkmale wirtschaftlicher Unabhängigkeit im Erkenntnis) nach den Regeln des "beweglichen Systems" zu erfolgen, indem das Fehlen wie auch eine schwache Ausprägung des einen oder anderen Merkmales durch ein besonders stark ausgeprägtes Vorhandensein eines anderen oder mehrerer anderer Merkmale ausgeglichen bzw überkompensiert werden kann (Der Normierungsversuch des ASVG hat über den Bereich des ASVG hinaus keine Bedeutung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997090241.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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