RS Vwgh 1998/7/1 97/09/0363

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Veröffentlicht am 01.07.1998
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0075 3

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß in wirtschaftlicher Hinsicht die Tätigkeit der Ausländer der GmbH zugute gekommen ist, kann für sich allein nicht deren Arbeitgebereigenschaft und damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten (dieser ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH) begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997090363.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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