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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0075 3Stammrechtssatz
Der Umstand, daß in wirtschaftlicher Hinsicht die Tätigkeit der Ausländer der GmbH zugute gekommen ist, kann für sich allein nicht deren Arbeitgebereigenschaft und damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten (dieser ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH) begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997090363.X01Im RIS seit
20.11.2000