RS Vwgh 1997/2/13 95/09/0206

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Veröffentlicht am 13.02.1997
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 lita;
AuslBG §3 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0058 4

Stammrechtssatz

Der Wohnraumüberlassung kann der Charakter eines Naturallohnes dann unbedenklich zugemessen werden, wenn die Wohnraumüberlassung zeitlich gekoppelt mit dem Volontärverhältnis erfolgt ist und trotz gebotener Gelegenheit keine besondere Absprache anderer Art behauptet worden ist (Hinweis E 4.9.1990, 89/09/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090206.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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