RS OGH 1995/8/23 9ObA99/95

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Veröffentlicht am 23.08.1995
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Norm

ArbVG §120

Rechtssatz

Für die Frage, ob ein Arbeitnehmer den besonderen Schutz nach den §§ 120 ff ArbVG genießt, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Kündigung oder Entlassung zugeht. Diese Aussage ist nur auf das einzuhaltende Verfahren, nicht aber auch auf die Entlassungsgründe zu beziehen, weil die materiellen Rechtsfolgen eines Verhaltens nach der Rechtslage im Zeitpunkt seiner Verwirklichung zu beurteilen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053071

Dokumentnummer

JJR_19950823_OGH0002_009OBA00099_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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