Norm
ArbVG §120Rechtssatz
Für die Bestimmung des Streitgegenstandes des in der Klage enthaltenen Antrages auf Zustimmung ist nicht nur das Klagebegehren, sondern auch der Inhalt der Klage maßgeblich. In diesem Rahmen ist auch eine Umdeutung des Klagebegehrens auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung in ein solches auf vorherige Zustimmung zur Entlassung zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103001Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010