RS OGH 1996/4/24 9ObA2025/96a

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Norm

ArbVG §120

Rechtssatz

In allen Fällen einer erforderlichen gerichtlichen Zustimmung zur Entlassung ist die Zustimmung in einem Folgeprozeß insofern ein bindendes Sachverhaltselement für das Arbeits- und Sozialgericht, als es die Tatsache der Erteilung der Zustimmung zugrundezulegen hat, ohne berechtigt zu sein, zu erörtern, ob diese Zustimmung dem Gesetz entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103000

Dokumentnummer

JJR_19960424_OGH0002_009OBA02025_96A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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