Begründung: Nachdem die Zustellung des Zahlungsbefehles sowohl an der Anschrift G*****straße 160, 1180 Wien, als auch an der Anschrift B*****straße 4, 1010 Wien, erfolglos versucht worden war, weil die Beklagte laut Mitteilung der Zusteller verzogen wäre, wiederholte die Klägerin ihren Antrag auf Zustellung des Zahlungsbefehles unter der Anschrift B*****straße 4, 1010 Wien; die Klägerin begründete ihren Antrag im wesentlichen damit, daß es sich hiebei um die aus dem Firmenbuch e... mehr lesen...
Norm: ZustG §1ZustG §4ZPO §87 Abs1FBG §3 Z4
Rechtssatz: § 3 Z 4 FBG derogiert nicht den §§ 1 und 4 ZustG, § 87 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 1 R 448/98y Entscheidungstext HG Wien 10.08.1998 1 R 448/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00007:1998:RWH0000031 Dokumentnummer JJR_19980810_L... mehr lesen...
Norm: ZustG §1ZustG §4ZPO §87 Abs1FBG §3 Z4
Rechtssatz: § 3 Z 4 FBG derogiert nicht den §§ 1 und 4 ZustG, § 87 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 1 R 448/98y Entscheidungstext HG Wien 10.08.1998 1 R 448/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00007:1998:RWH0000031 Dokumentnummer JJR_19980810_L... mehr lesen...
Begründung: Am 22.11.1997 erließ das Erstgericht einen Zahlungsbefehl im Sinne des Klagebegehrens. Dieser Zahlungsbefehl wurde der beklagten Partei, einer GesmbH, nicht zugestellt, weil diese laut Bericht des Zustellers verzogen sei. Am 9.1.1998 beantragte der Kläger die neuerliche Zustellung an einer neuen bekanntgegebenen Anschrift, eventualiter an der bisherigen Anschrift der beklagten Partei und begründete dies damit, die beklagte Partei habe gegen ihre Verpflichtung, jede... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z4FBG §3 Z10GmbhG §26 Abs1ZustG §8 Abs2ZPO §115ZPO §116ZustG §25GmbHG §15 lita
Rechtssatz: (Abgesehen von 7 Ra 126/97v, 7 Ra 127/97s des OLG Wien; RW 0000197): Kann durch Hinterlegung nicht zugestellt werden, kommt nur ein Vorgehen nach den §§ 115, 116 ZPO iVm § 25 ZustG in Betracht.Vorher müssen zumutbare Erhebungen gepflogen werden. Eine Verletzung der Pflicht, Änderungen der Geschäftsanschrift einer GmbH dem Firmenbuch bekanntzu... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z4FBG §3 Z10GmbhG §26 Abs1ZustG §8 Abs2ZPO §115ZPO §116ZustG §25GmbHG §15 lita
Rechtssatz: (Abgesehen von 7 Ra 126/97v, 7 Ra 127/97s des OLG Wien; RW 0000197): Kann durch Hinterlegung nicht zugestellt werden, kommt nur ein Vorgehen nach den §§ 115, 116 ZPO iVm § 25 ZustG in Betracht.Vorher müssen zumutbare Erhebungen gepflogen werden. Eine Verletzung der Pflicht, Änderungen der Geschäftsanschrift einer GmbH dem Firmenbuch bekanntzu... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z4FBG §3 Z10GmbhG §26 Abs1ZustG §8 Abs2ZPO §115ZPO §116ZustG §25GmbHG §15 lita
Rechtssatz: (Abgesehen von 7 Ra 126/97v, 7 Ra 127/97s des OLG Wien; RW 0000197): Kann durch Hinterlegung nicht zugestellt werden, kommt nur ein Vorgehen nach den §§ 115, 116 ZPO iVm § 25 ZustG in Betracht.Vorher müssen zumutbare Erhebungen gepflogen werden. Eine Verletzung der Pflicht, Änderungen der Geschäftsanschrift einer GmbH dem Firmenbuch bekanntzu... mehr lesen...
Norm: FBG §10 Abs1FBG §3 Z4GmbHG §26 Abs1ZustG §4ZustG §8ZustG §17
Rechtssatz: Eine Verletzung der Pflicht, Änderungen der Geschäftsanschrift einer GmbH dem Firmenbuchgericht bekanntzugeben, bewirkt nicht, dass an die noch im Firmenbuch eingetragene Adresse durch Hinterlegung in analoger Anwendung des § 8 Abs 2 ZustG ein ein Verfahren einleitender Schriftsatz wirksam zugestellt werden könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 23.6.1997 erließ das Erstgericht einen Zahlungsbefehl im Sinne des Klagebegehrens. Dieser Zahlungsbefehl wurde der beklagten Partei, einer GmbH, nicht zugestellt, da diese laut Bericht des Postzustellers verzogen ist. Am 9.7.1997 beantragte der Kläger die neuerliche Zustellung des Zahlungsbefehles an der bisherigen Anschrift der beklagten Partei und begründete dies damit, die beklagte Partei habe gegen ihre Verpflichtung, jede Änderung ihrer Anschrift im Firmenbuc... mehr lesen...
Norm: FBG §10 Abs1FBG §3 Z4GmbHG §26 Abs1ZustG §4ZustG §8ZustG §17
Rechtssatz: Eine Verletzung der Pflicht, Änderungen der Geschäftsanschrift einer GmbH dem Firmenbuchgericht bekanntzugeben, bewirkt nicht, dass an die noch im Firmenbuch eingetragene Adresse durch Hinterlegung in analoger Anwendung des § 8 Abs 2 ZustG ein ein Verfahren einleitender Schriftsatz wirksam zugestellt werden könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: In ihrem Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der "I*****" HandelsgesmbH gab die Antragstellerin die Adresse der Antragsgegnerin mit der im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN ***** eingetragenen, oben angeführten Geschäftsanschrift an. Dort konnte der Antragsgegnerin die Gleichschrift des Konkurseröffnungsantrages und die Ladung zu der für den 3.12.1997 anberaumten Tagsatzung jedoch nicht zugestellt werden, weil der Empfänger nach dem Bericht des ... mehr lesen...
Norm: ZustG §4ZustG §8FBG §3 Z4GmbHG §26 Abs1HGB §15
Rechtssatz: Die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsanschrift einer GmbH ist - trotz der Eintragungspflichten nach § 3 Z 4 FBG und § 26 GmbHG bzw. der Publizität nach § 15 HGB - keine taugliche Abgabestelle (§ 4 ZustG) für die Zustellung eines Konkurseröffnungsantrags, wenn der Empfänger laut Postfehlbericht verzogen ist und nach den Angaben des Antragstellers dort nie irgendeine Tätigkeit au... mehr lesen...
Norm: ZustG §4ZustG §8FBG §3 Z4GmbHG §26 Abs1HGB §15
Rechtssatz: Die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsanschrift einer GmbH ist - trotz der Eintragungspflichten nach § 3 Z 4 FBG und § 26 GmbHG bzw. der Publizität nach § 15 HGB - keine taugliche Abgabestelle (§ 4 ZustG) für die Zustellung eines Konkurseröffnungsantrags, wenn der Empfänger laut Postfehlbericht verzogen ist und nach den Angaben des Antragstellers dort nie irgendeine Tätigkeit au... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Begründung: Die S*****-Gesellschaft mbH ist im Firmenbuch zu FN 39578d eingetragen. Alleinige Geschäftsführer sind nunmehr KommRat Andreas B*****, geboren am 26.1.1929, und dessen Sohn Andreas B*****, geboren am 3.2.1954. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 500.000 S. Die Gesellschafter haben die Stammeinlagen voll eingezahlt. Im Firmenbuch sind folgende Personen mit nachgenannten Stammeinlagen als Gesellschafter eingetragen: KR Andreas B*****, geboren 26.1.1929 187.000 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §178FBG §3 Z15GmbHG §76
Rechtssatz: Aufgrund einer vom Verlassenschaftsgericht gemäß § 178 AußStrG ausgestellten und von der Gesellschaft vorgelegten Amtsbestätigung kann der Übergang des Geschäftsanteiles des verstorbenen Gesellschafters auf den Legatar im Firmenbuch eingetragen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 2280/96d Entscheidungstext OGH 19.06.1997 6 Ob 2280/96d ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §178FBG §3 Z15GmbHG §76
Rechtssatz: Aufgrund einer vom Verlassenschaftsgericht gemäß § 178 AußStrG ausgestellten und von der Gesellschaft vorgelegten Amtsbestätigung kann der Übergang des Geschäftsanteiles des verstorbenen Gesellschafters auf den Legatar im Firmenbuch eingetragen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 2280/96d Entscheidungstext OGH 19.06.1997 6 Ob 2280/96d ... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15HGB §31
Rechtssatz: Im Falle des Erwerbs eines Einzelunternehmens durch eine in Gründung befindliche Kommanditgesellschaft ist der bisherige Firmeninhaber gemeinsam mit der Erwerberin anmeldungspflichtig. Ist die neu einzutragende Gesellschaft in einem anderen Firmenbuch als demjenigen des Veräußerers einzutragen, so kann dem Eintragungsgesuch der Gesellschafter der einzutragenden Kommanditgesellschaft nur dann stattgegeben werd... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15HGB §31
Rechtssatz: Im Falle des Erwerbs eines Einzelunternehmens durch eine in Gründung befindliche Kommanditgesellschaft ist der bisherige Firmeninhaber gemeinsam mit der Erwerberin anmeldungspflichtig. Ist die neu einzutragende Gesellschaft in einem anderen Firmenbuch als demjenigen des Veräußerers einzutragen, so kann dem Eintragungsgesuch der Gesellschafter der einzutragenden Kommanditgesellschaft nur dann stattgegeben werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende "Pharma Service Handelsgesellschaft mbH" ist seit 23.12.1986 in das Firmenbuch des Landesgerichtes Linz eingetragen. Gegenstand ihres Unternehmens sind der Handel mit Waren aller Art, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, insbesondere ausgerichtet auf den Pharmabereich (Pharma-Service), sowie die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branchen. Sie vertreibt im gesamten Bundesgebiet ua Softw... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z2UWG §9 B2UWG §9 C4aUWG §9 F2
Rechtssatz: Das aufrechte Bestehen der Firmeneintragung im Firmenbuch ist für sich allein kein Benützen der Firma im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Der Firmenberechtigte, welcher entweder den Betrieb stillgelegt hat oder doch - wenn auch rechtswidrigerweise (WBl 1989,217) - unter einer anderen Bezeichnung auftritt, benützt die Firma nicht im Sinn des § 9 UWG. En... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z2UWG §9 B2UWG §9 C4aUWG §9 F2
Rechtssatz: Das aufrechte Bestehen der Firmeneintragung im Firmenbuch ist für sich allein kein Benützen der Firma im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Der Firmenberechtigte, welcher entweder den Betrieb stillgelegt hat oder doch - wenn auch rechtswidrigerweise (WBl 1989,217) - unter einer anderen Bezeichnung auftritt, benützt die Firma nicht im Sinn des § 9 UWG. En... mehr lesen...
Begründung: Mit dem durch Notariatsakt beurkundeten Gesellschaftsvertrag vom 14. 1. 1992 wurde die "Nikolaus K*****gesellschaft mbH" mit dem Sitz in I***** gegründet. Gesellschafter sind Nikolaus K***** und Alexandra W*****. Punkt V Z 4 des Gesellschaftsvertrages bestimmt, daß Nikolaus K***** zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt und ihm die Befugnis eingeräumt wird, die Gesellschaft auch bei Geschäften mit sich selbst persönlich zu vertreten (Selbstkontrahierun... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z8
Rechtssatz: Die im Gesellschaftsvertrag dem Geschäftsführer einer GmbH eingeräumte Selbstkontrahierungsbefugnis ist nicht eintragungsfähig. Entscheidungstexte 6 Ob 10/92 Entscheidungstext OGH 11.06.1992 6 Ob 10/92 SZ 65/86 = GesRZ 1992,289 = RdW 1992,340 = WBl 1992,402 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z8
Rechtssatz: Die im Gesellschaftsvertrag dem Geschäftsführer einer GmbH eingeräumte Selbstkontrahierungsbefugnis ist nicht eintragungsfähig. Entscheidungstexte 6 Ob 10/92 Entscheidungstext OGH 11.06.1992 6 Ob 10/92 SZ 65/86 = GesRZ 1992,289 = RdW 1992,340 = WBl 1992,402 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: FBG §1 Abs2FBG §3 Z8FBG §4 Z3FBG §5HGB §15HRV §43 Z6
Rechtssatz: Das Handelsregister hat grundsätzlich von im Gesetz nicht vorgesehenen Eintragungen freizubleiben, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass es unübersichtlich wird, was entsprechend seinem Zweck unbedingt vermieden werden muss. Die Eintragung der Ausnahme eines Teiles eines Gesellschaftsvertrages über die Errichtung einer GmbH von der Eintragung ist im § 43 Z 6 HRV nicht vorg... mehr lesen...