Norm
FBG §1 Abs2Rechtssatz
Das Handelsregister hat grundsätzlich von im Gesetz nicht vorgesehenen Eintragungen freizubleiben, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass es unübersichtlich wird, was entsprechend seinem Zweck unbedingt vermieden werden muss. Die Eintragung der Ausnahme eines Teiles eines Gesellschaftsvertrages über die Errichtung einer GmbH von der Eintragung ist im § 43 Z 6 HRV nicht vorgesehen und daher unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0061788Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022