Begründung: Das Rekursgericht ging bei seiner Entscheidung über das Gesuch auf Eintragung einer Betriebseinbringung im Firmenbuch der übernehmenden Gesellschaft mbH von folgendem im Revisionsrekursverfahren unstrittigen und durch den Akteninhalt gedeckten Sachverhalt aus: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Leoben ist zu FN 197411k seit 25. 7. 2000 die M***** GmbH (einbringende Gesellschaft) mit Sitz in Leoben eingetragen. Alleiniger Gesellschafter ist Franz M*****. Das Stammka... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht ging bei seiner Entscheidung über das Gesuch auf Eintragung einer Betriebseinbringung im Firmenbuch der übertragenden Gesellschaft mbH von folgendem im Revisionsrekursverfahren unstrittigen und durch den Akteninhalt gedeckten Sachverhalt aus: Die einbringende Gesellschaft ist im Firmenbuch seit 25. 7. 2000 eingetragen. Alleiniger Gesellschafter ist Franz M*****. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 35.000,-- Euro; es wurde gemäß der Gesellsc... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15HGB §193HGB §202UmgrStG §12 Abs1UmgrStG §16 Abs5UmgrStG §19 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Einbringung von Vermögen auf der Grundlage eines Einbringungsvertrages (§ 12 Abs 1 UmgrStG) ohne Gegenleistung (§ 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG) ist wirtschaftlich nichts Anderes als eine unentgeltliche Zuwendung, die als laufendes Geschäft in den Handelsbilanzen der beiden beteiligten Gesellschaften dokumentiert werden muss. Diese Bilanzen müssen bei der... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15
Rechtssatz: Die Offenlegung dient dem Schutz der Gläubiger. Entscheidungstexte 6 Ob 4/01h Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 4/01h 6 Ob 5/01f Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 5/01f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FBG §3 Z15
Rechtssatz: Die übertragende und die übernehmende Gesellschaft haben im jeweils anderen Firmenbuchverfahren Beteiligtenstellung. Entscheidungstexte 6 Ob 4/01h Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 4/01h 6 Ob 5/01f Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 5/01f ... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15HGB §193HGB §202UmgrStG §12 Abs2 Z1UmgrStG §12 Abs2 Z2UmgrStG §19 Abs2 Z5
Rechtssatz: Für die gemäß § 3 Z 15 FBG im Firmenbuch einzutragende ausgliedernde Einbringung eines Betriebes in eine schon bestehende Gesellschaft mbH besteht keine handelsrechtliche Vorschrift zur Aufstellung einer Zwischenbilanz, wenn die Einbringung unentgeltlich erfolgt, also keine Sachgründung vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch sind als Gesellschafter der I***** GmbH Raimund B*****, Ingrid B*****, Dieter B***** und Martha L***** mit einer Stammeinlage von je 125.000 S eingetragen. Die Stammeinlagen sind voll einbezahlt. Die Gesellschafterin Martha L***** ist am 5. 10. 1998 verstorben. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Mödling vom 20. 5. 1999 wurde deren Geschäftsanteil deren Tochter Ingrid B***** auf teilweisen Abschlag ihrer restlichen Forderung an bezahlten Begräbniskosten vo... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73FBG §3 Z15GmbHG §76 Abs2HGB §12 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes auf Überlassung eines Geschäftsanteiles eines verstorbenen Gesellschafters an Zahlungs Statt ersetzt den sonst nach § 76 Abs 2 GmbHG erforderlichen Notariatsakt. Entscheidungstexte 6 Ob 18/00s Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 18/00s ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73FBG §3 Z15GmbHG §76 Abs2HGB §12 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes auf Überlassung eines Geschäftsanteiles eines verstorbenen Gesellschafters an Zahlungs Statt ersetzt den sonst nach § 76 Abs 2 GmbHG erforderlichen Notariatsakt. Entscheidungstexte 6 Ob 18/00s Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 18/00s ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss wurden - in Abänderung erstgerichtlicher Strafbeschlüsse - gemäß § 355 Abs 1 Satz 2 EO eingebrachte Strafanträge der betreibenden Parteien abgewiesen. Insofern sprach das Gericht zweiter Instanz ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands "bei jedem angefochtenen Beschluss 260.000 S" übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschl... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer der Gesellschaft mbH meldete am 25. 8. 1999 Änderungen der Stammeinlagen und die Übertragung von Geschäftsanteilen zur Eintragung im Firmenbuch an. Er begehrte auch die Eintragung eines von zwei Gesellschaftern hinsichtlich ihrer Geschäftsanteile einem Mitgesellschafter eingeräumten Veräußerungs- und Belastungsverbotes im Sinne des § 364c ABGB. Der Geschäftsführer der Gesellschaft mbH meldete am 25. 8. 1999 Änderungen der Stammeinlagen und die Üb... mehr lesen...
Norm: FBG §3FBG §5
Rechtssatz: Eine in der Satzung einer Gesellschaft mbH verankerte Beschränkung der Übertragung von Geschäftsanteilen, insbesondere in Form eines Mitgesellschaftern eingeräumten Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes ist mangels eines gesetzlichen Eintragungstatbestandes nach den §§ 3 und 5 FBG nicht im Firmenbuch einzutragen. Entscheidungstexte 6 Ob 313/99v Ent... mehr lesen...
Norm: FBG §3FBG §5FBG §19GmbHG §82UmgrStG §22
Rechtssatz: Dass die Ausgliederung eines Teilbetriebes und dessen Einbringung in eine neu gegründete Gesellschaft für Gläubiger der einbringenden Gesellschaft und diese selbst nachteilig sein kann, liegt auf der Hand. Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr scheidet in einem solchen Fall aus, wenn die einbringende Gesellschaft ein angemessenes Äquivalent für das Einbringungsvermögen erhä... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch beim Landesgericht Leoben ist zu FN 83331x die H***** GesmbH mit dem Sitz in L***** (im Folgenden einbringende Gesellschaft) eingetragen. Ihr Stammkapital von 900.000 S ist zur Gänze bar eingezahlt, alleinige Gesellschafterin ist die zu FN 81503h protokollierte H***** GmbH (im Folgenden Muttergesellschaft), an deren Stammkapital von 3 Mio S unter anderem Christine S***** und Friedrich S***** mit Stammeinlagen von je 165.000 S beteiligt sind. Mit nota... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15UmgrStG idF AbgÄG 1996 ArtIII §12UmgrStG idF AbgÄG 1996 ArtIV §23
Rechtssatz: An der im FBG angeordneten Eintragungspflicht hat sich durch den Entfall der konstitutiven Wirkung der Eintragung für die steuerliche Behandlung nichts geändert. Aus den Erläuterungen in der Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz geht deutlich hervor, dass die Änderungen der §§ 12, 13, 23 und 24 UmgrStG ihren Grund darin haben, dass allfällige un... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15UmgrStG ArtIII §12UmgrStG ArtIV §23
Rechtssatz: Es wäre ein Wertungswiderspruch, die Übertragungsfälle der Art III und IV UmgrStG verschieden zu behandeln und aus dem Wortlaut des § 3 Z 15 FBG abzuleiten, dass eine Eintragung nur dann zu erfolgen hätte, wenn am Übertragungsvorgang zwei eingetragene Rechtsträger beteiligt sind. Die Bestimmung ist vielmehr nach ihrem Zweck dahin auszulegen, als ob sie lautete: "... Die Einbringung... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg ist unter FN 174959v seit 26. 9. 1998 die mit Gesellschaftsvertrag vom 22. 9. 1998 gegründete Schlosserei R***** GmbH eingetragen. Gesellschafter sind Hermann R*****, mit einer zur Hälfte geleisteten Stammeinlage von S 375.000,-- und Hermann R*****, mit einer zur Hälfte geleisteten Stammeinlage von S 125.000,--. Geschäftsführer ist Hermann R*****, geboren am 7. 12. 1943. Unter Vorlage eines "Gesellschaftsvertrages über ei... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15HGB §178UmgrStG ArtIV §23
Rechtssatz: Die durch einen Zusammenschlußvertrag nach Art IV § 23 UmgrStG bewirkte Übertragung eines nicht protokollierten Einzelunternehmens in das Vermögen einer GmbH, wodurch eine (hier atypische) stille Gesellschaft entsteht, ist gemäß § 3 Z 15 FBG im Firmenbuch der übernehmenden Gesellschaft einzutragen. Entscheidungstexte 6 Ob 70/99h E... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15UmgrStG idF AbgÄG 1996 ArtIII §12UmgrStG idF AbgÄG 1996 ArtIV §23
Rechtssatz: An der im FBG angeordneten Eintragungspflicht hat sich durch den Entfall der konstitutiven Wirkung der Eintragung für die steuerliche Behandlung nichts geändert. Aus den Erläuterungen in der Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz geht deutlich hervor, dass die Änderungen der §§ 12, 13, 23 und 24 UmgrStG ihren Grund darin haben, dass allfällige un... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15UmgrStG ArtIII §12UmgrStG ArtIV §23
Rechtssatz: Es wäre ein Wertungswiderspruch, die Übertragungsfälle der Art III und IV UmgrStG verschieden zu behandeln und aus dem Wortlaut des § 3 Z 15 FBG abzuleiten, dass eine Eintragung nur dann zu erfolgen hätte, wenn am Übertragungsvorgang zwei eingetragene Rechtsträger beteiligt sind. Die Bestimmung ist vielmehr nach ihrem Zweck dahin auszulegen, als ob sie lautete: "... Die Einbringung... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15HGB §178UmgrStG ArtIV §23
Rechtssatz: Die durch einen Zusammenschlußvertrag nach Art IV § 23 UmgrStG bewirkte Übertragung eines nicht protokollierten Einzelunternehmens in das Vermögen einer GmbH, wodurch eine (hier atypische) stille Gesellschaft entsteht, ist gemäß § 3 Z 15 FBG im Firmenbuch der übernehmenden Gesellschaft einzutragen. Entscheidungstexte 6 Ob 70/99h E... mehr lesen...
Begründung: In einer außerordentlichen Generalversammlung der C***** GmbH (im folgenden: Gesellschaft) am 14. 1. 1998 wurde von der A***** Aktiengesellschaft als Alleingesellschafterin unter anderem eine Änderung des Punktes IV des Gesellschaftsvertrages beschlossen, derzufolge ein vom 1. 1. 1998 bis 31. 1. 1998 dauerndes Rumpfwirtschaftsjahr eingeführt wird und die weiteren Geschäftsjahre jeweils vom 1. 2. bis 31. 1. eines jeden Jahres dauern. Weiters wurde dem zwischen der Al... mehr lesen...
Begründung: Die E***** Gesellschaft mbH (im folgenden Organgesellschaft) ist beim Landesgericht St. Pölten zur FirmenbuchNr 86841h eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 26,100.000 S. Gesellschafter sind die E***** Aktiengesellschaft (im folgenden Obergesellschaft) mit einem einer Stammeinlage von 26,099.000 S entsprechenden Geschäftsanteil und DDr. Karl P***** (im folgenden Minderheitsgesellschafter) mit einem einer Stammeinlage von 1.000 S entsprechenden Geschäftsanteil. Mit ... mehr lesen...
Norm: AktG §238FBG §3FBG §5GmbHG §49 ff
Rechtssatz: 1. Die §§ 49 ff GmbHG haben Beschlußfassungen der Gesellschaft im Auge, die die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Verfassung der Gesellschaft nicht nur materiell, sondern auch formell abändern. 2. Ein von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Organgesellschaft geschlossener Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Beschlußfassung der Gesellschafter in Form notariell... mehr lesen...
Norm: FBG §3FBG §5
Rechtssatz: Die Kapitalgesellschaften betreffenden Eintragungstatbestände des Firmenbuchgesetzes (§§ 3 und 5 FBG) erfassen Unternehmensverträge nicht. Dem österreichischen Gesellschaftsrecht ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß der Publizität dienende Eintragungen jedenfalls - auch ohne gesetzliche Anordnung - vorzunehmen wären. Gewinnabführungsverträge sind Gegenstand der Angaben im Anhang des Jahresabschlusses (§ 2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsteller haben mit Schriftsatz vom 5. 3. 1999, der am 10. März 1999 beim Obersten Gerichtshof eingelangt ist, erklärt, ihren am 3. Dezember 1997 eingebrachten Antrag auf Bestellung von sachverständigen Revisoren gemäß § 45 GmbHG aufgrund eines außergerichtlichen Vergleiches zurückzuziehen. Die Antragsgegnerin und Revisionsrekurswerberin hat ausdrücklich ihre Zustimmung zur Antragszurückziehung erklärt (Fax vom ... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs1 IIIcAußStrG §9 JIZPO §483 Abs3ZPO §513FBG §3FBG §10FBG §15GmbHG §45
Rechtssatz: Die Bestimmungen der § 483 Abs 3 ZPO über die Klagerücknahme sind analog auch auf die Antragsrücknahme im Firmenbuchverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 272/98p Entscheidungstext OGH 25.03.1999 6 Ob 272/98p 3 Ob 116/00f En... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben die Anträge des Klägers, die Zustellung der Klage durch Hinterlegung anzuordnen, allenfalls die Zustellung gemäß § 25 ZustG durch öffentliche Bekanntmachung zu bewirken, zu Recht als nicht dem Gesetz entsprechend erachtet, sodaß es gemäß §§ 528a, 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben die ... mehr lesen...
Norm: FBG idF GesRÄG 1993 §3 Z15UmgrStG idF GesRÄG 1993 §12 Abs1UmgrStG idF AbgÄG 1996 §12 Abs1UmgrStG idF GesRÄG 1993 §13
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs 1 UmgrStG in der Fassung GesRÄG 1993 ist die in § 3 Z 15 FBG vorgesehene Firmenbucheintragung einzig zulässiger Nachweis der tatsächlichen Vermögensübertragung und damit Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen einer Einbringung nach Art III UmgrStG. Die Firmenbucheintragung bestätigt in diesen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sacheinlagevertrag und Gesellschafterbeschluß sehen eine Einbringung des nichtprotokollierten Unternehmens der Alleingesellschafterin auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31. 12. 1996 vor. Damit sind aber entgegen der Auffassung der Revisionsrekurswerberin die §§ 12 und 13 des UmgrStG idF des GesRÄG 1993 (BGBl 1993/458) und nicht in der Fassung des AbgabenÄG (BGBl 1996/797) anzuwenden (vgl die Übergangsbestimmunge... mehr lesen...