RS OGH 1999/5/20 6Ob86/99m, 6Ob169/98s

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Veröffentlicht am 20.05.1999
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Norm

FBG §3
FBG §5

Rechtssatz

Die Kapitalgesellschaften betreffenden Eintragungstatbestände des Firmenbuchgesetzes (§§ 3 und 5 FBG) erfassen Unternehmensverträge nicht. Dem österreichischen Gesellschaftsrecht ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß der Publizität dienende Eintragungen jedenfalls - auch ohne gesetzliche Anordnung - vorzunehmen wären. Gewinnabführungsverträge sind Gegenstand der Angaben im Anhang des Jahresabschlusses (§ 238 Z 3 HGB) und unterliegen damit der Offenlegungspflicht, womit dem Publizitätserfordernis de lege lata Rechnung getragen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112185

Dokumentnummer

JJR_19990520_OGH0002_0060OB00086_99M0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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