Norm
FBG §3 Z15Rechtssatz
Die Einbringung von Vermögen auf der Grundlage eines Einbringungsvertrages (§ 12 Abs 1 UmgrStG) ohne Gegenleistung (§ 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG) ist wirtschaftlich nichts Anderes als eine unentgeltliche Zuwendung, die als laufendes Geschäft in den Handelsbilanzen der beiden beteiligten Gesellschaften dokumentiert werden muss. Diese Bilanzen müssen bei der Anmeldung des Einbringungsvorganges noch nicht vorliegen. Anderes gilt nur für den Fall einer Sachgründung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115149Im RIS seit
26.05.2001Zuletzt aktualisiert am
26.09.2017