Norm
FBG §3Rechtssatz
Dass die Ausgliederung eines Teilbetriebes und dessen Einbringung in eine neu gegründete Gesellschaft für Gläubiger der einbringenden Gesellschaft und diese selbst nachteilig sein kann, liegt auf der Hand. Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr scheidet in einem solchen Fall aus, wenn die einbringende Gesellschaft ein angemessenes Äquivalent für das Einbringungsvermögen erhält. Die einbringende Gesellschaft erhält dann ein angemessenes Äquivalent, wenn die ihr gewährten Anteile dem Verkehrswert des eingebrachten Teilbetriebes entsprechen. Liegt Gleichwertigkeit vor, ist die Einbringung gleichzeitig mit der Eintragung der neu gegründeten GmbH (nach Fortsetzung des unterbrochenen Eintragungsverfahrens) im Firmenbuch vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113047Dokumentnummer
JJR_20000120_OGH0002_0060OB00288_99T0000_003