Norm
FBG idF GesRÄG 1993 §3 Z15Rechtssatz
Gemäß § 12 Abs 1 UmgrStG in der Fassung GesRÄG 1993 ist die in § 3 Z 15 FBG vorgesehene Firmenbucheintragung einzig zulässiger Nachweis der tatsächlichen Vermögensübertragung und damit Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen einer Einbringung nach Art III UmgrStG. Die Firmenbucheintragung bestätigt in diesen Fällen das Vorliegen der gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und die Tatsache der Vermögensübertragung. Sie hat gegenüber dem Finanzamt insofern "konstitutive" Wirkung, als - im Gegensatz zu der seit BGBl 1996/797 (AbgabenÄG) geltenden Rechtslage - nur die Eintragung als Nachweis der tatsächlichen Vermögensübertragung zugelassen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111342Dokumentnummer
JJR_19981126_OGH0002_0060OB00287_98V0000_001