RS OGH 1998/11/26 6Ob287/98v, 6Ob70/99h, 6Ob167/01d, 6Ob314/04a, 6Ob123/06s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1998
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Norm

FBG idF GesRÄG 1993 §3 Z15
UmgrStG idF GesRÄG 1993 §12 Abs1
UmgrStG idF AbgÄG 1996 §12 Abs1
UmgrStG idF GesRÄG 1993 §13

Rechtssatz

Gemäß § 12 Abs 1 UmgrStG in der Fassung GesRÄG 1993 ist die in § 3 Z 15 FBG vorgesehene Firmenbucheintragung einzig zulässiger Nachweis der tatsächlichen Vermögensübertragung und damit Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen einer Einbringung nach Art III UmgrStG. Die Firmenbucheintragung bestätigt in diesen Fällen das Vorliegen der gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und die Tatsache der Vermögensübertragung. Sie hat gegenüber dem Finanzamt insofern "konstitutive" Wirkung, als - im Gegensatz zu der seit BGBl 1996/797 (AbgabenÄG) geltenden Rechtslage - nur die Eintragung als Nachweis der tatsächlichen Vermögensübertragung zugelassen wird.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 287/98v
    Entscheidungstext OGH 26.11.1998 6 Ob 287/98v
  • 6 Ob 70/99h
    Entscheidungstext OGH 15.07.1999 6 Ob 70/99h
    Vgl; Beisatz: Nach Änderung der § 12 Abs 1 UmgrStG und § 23 Abs 1 UmgrStG durch das AbgÄG 1996, BGBl 797 sieht das UmgrStG nicht mehr die Notwendigkeit vor, daß der Nachweis des tatsächlichen Vermögensüberganges nur durch eine Firmenbucheintragung erbracht werden kann. Dies gilt allerdings nur für die steuerlichrechtliche Beurteilung des Umgründungsvorganges, nicht aber für die zivilrechtliche. Für diese ist nach wie vor § 3 Z 15 FBG maßgeblich, wonach Vorgänge, durch die ein Betrieb einem eingetragenen Rechtsträger übertragen wird, im Firmenbuch einzutragen sind. Schon zufolge dieser Gesetzesbestimmung bedarf es keiner weiteren gesetzlichen Grundlagen für eine Eintragungspflicht. (T1)
  • 6 Ob 167/01d
    Entscheidungstext OGH 23.08.2001 6 Ob 167/01d
    Vgl auch; Beisatz: Sinn dieser Eintragungsvorschrift ist es, der Öffentlichkeit über die Vermögensverhältnisse des Rechtsträgers vollständig und richtig Auskunft zu geben. (T2)
  • 6 Ob 314/04a
    Entscheidungstext OGH 10.01.2005 6 Ob 314/04a
    Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Die Einbringung von Kapitalanteilen (Beteiligungen) durch den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist mangels gesetzlicher Anordnung nicht im Firmenbuch einzutragen. (T3); Veröff: SZ 2005/1
  • 6 Ob 123/06s
    Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 123/06s
    Vgl auch; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111342

Dokumentnummer

JJR_19981126_OGH0002_0060OB00287_98V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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