Begründung: Die in der angefochtenen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien behandelten Rekurse der Gesellschaft und ihrer Geschäftsführer betrafen Beschlüsse des Erstgerichts im Zusammenhang mit der Erzwingung der Jahresabschlüsse und der Konzernabschlüsse jeweils zum 28. 2. 1997, 1998 und 1999 (GZ 1 Fr 5525/98a, 1 Fr 1544/99f und 1 Fr 2960/00p betraf die Erzwingung der Jahresabschlüsse zu den genannten Abschlusstagen, die Geschäftszahlen 1 Fr 1801/99, 1 Fr 1804/99m und 1 Fr 295... mehr lesen...
Begründung: Der mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 28. 12. 2000 nicht untersagte Verein ist nach seinen Statuten nicht auf Gewinn gerichtet und bezweckt die Förderung der Vielfalt und Bestandssicherheit des Waldes, die vermehrte Nutzung des Holzes als Energieträger, die Verringerung des CO2-Ausstoßes durch vermehrte Umstellung auf Biomasseheizungen und die Nutzung des Waldes als nachhaltige Einkommensquelle für die Bauern. Diese Vereinszwecke sollen nach den Statuten durch idee... mehr lesen...
Norm: ABGB §26FBG §19VerG 1951 §2VerG §24
Rechtssatz: Bis zu seiner Auflösung durch die Vereinsbehörde (§ 24 VerG) genießt ein nicht auf Gewinn berechneter Verein volle Rechtspersönlichkeit und kann sich als Arbeitsgesellschafter an einer neu gegründeten Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) beteiligen. Das Firmenbuchgericht kann die Eintragung der KEG im Firmenbuch wegen eines § 2 VerG widersprechenden Vereinszwecks oder einer der Einkommenserzie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat in jüngster Zeit, nicht zuletzt auch mit seiner Vorentscheidung 6 Ob 77/00t in diesem Zwangsstrafenverfahren die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften und ihre Durchsetzung mit Zwangsstrafen eingehend geprüft und ist zur Auffassung gelangt, dass sie verfassungskonform sind und dem Gemeinschaftsrecht entsprechen. Gegen die Umsetzung der Publizitätsrichtlinie und der Bilanzrichtlinie durch di... mehr lesen...
Norm: ZPO §190AEUV Lissabon Art267EG Amsterdam Art234EG Amsterdam Art288 Abs2FBG §19GOG §90a
Rechtssatz: Das Ersuchen eines Gerichtes um Vorabentscheidung des EuGH nach Art 234 EG begründet keine Unterbrechungspflicht oder Aussetzungspflicht eines anderen Gerichtes, das dieselbe Rechtsfrage wie das Anfragegericht zu beurteilen hat. Entscheidungstexte 6 Ob 306/00v Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 31. Dezember. Das Firmenbuchgericht hat nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung, den Jahresabschluss offenzulegen und die Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997 binnen 14 Tagen einzureichen, mit Beschluss vom 4. 10. 1999 über die drei Geschäftsführer der Gesellschaft Zwangsstrafen von je 10.000 S verhängt und weitere Zwangsstrafen von je 20.000 S ... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 31. Dezember. Nachdem das Erstgericht die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft erfolglos aufgefordert hatte, die Jahresabschlüsse für die Jahre 1997 und 1998 offenzulegen, verhängte es die ihnen angedrohte Strafstrafe von je 10.000 S und forderte sie neuerlich unter Androhung weiterer Zwangsstrafen von je 30.000 S auf, die Jahresabschlüsse binnen zwei Monaten ab Rechtskraft dieses Beschlusses einzur... mehr lesen...
Begründung: Die Geschäftsführer der Gesellschaft mbH sind ihrer Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 1998 nicht nachgekommen. Über die beiden Geschäftsführer wurden Zwangsstrafen von je 5.000,-- S verhängt. Wegen fortgesetzter Säumnis verhängte das Erstgericht neuerlich Zwangsstrafen von je 15.000,-- S. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung im Einklang mit der oberstgerichtlichen Judikatur und wies die Anregungen, beim Europäischen Gerichtshof eine Vorabentscheidu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte die vertretungsbefugten Organe der Gesellschaft mehrmals erfolglos aufgefordert, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1997 offenzulegen. Es verhängte schließlich die anlässlich der Aufforderung angedrohten Zwangsstrafen von je 10.000 S und forderte neuerlich unter Androhung weiterer Zwangsstrafen zur Vorlage des Jahresabschlusses auf. Der Anregung auf Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH leistete das Erstgericht nicht Folge. Das Rekursgericht... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 28. Februar. Nachdem die Geschäftsführer der Aufforderung des Firmenbuchgerichtes zur Offenlegung des Jahresabschlusses und zur Bekanntgabe der Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997/1998 nicht entsprochen haben, verhängte das Erstgericht mit Beschluss vom 13. 1. 2000 die angedrohten Zwangsstrafen von je 10.000 S über die Gesellschafter und drohte w... mehr lesen...
Norm: FBG §3FBG §5FBG §19GmbHG §82UmgrStG §22
Rechtssatz: Dass die Ausgliederung eines Teilbetriebes und dessen Einbringung in eine neu gegründete Gesellschaft für Gläubiger der einbringenden Gesellschaft und diese selbst nachteilig sein kann, liegt auf der Hand. Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr scheidet in einem solchen Fall aus, wenn die einbringende Gesellschaft ein angemessenes Äquivalent für das Einbringungsvermögen erhä... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch beim Landesgericht Leoben ist zu FN 83331x die H***** GesmbH mit dem Sitz in L***** (im Folgenden einbringende Gesellschaft) eingetragen. Ihr Stammkapital von 900.000 S ist zur Gänze bar eingezahlt, alleinige Gesellschafterin ist die zu FN 81503h protokollierte H***** GmbH (im Folgenden Muttergesellschaft), an deren Stammkapital von 3 Mio S unter anderem Christine S***** und Friedrich S***** mit Stammeinlagen von je 165.000 S beteiligt sind. Mit nota... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J2AktG §102 Abs11FBG §19
Rechtssatz: Der einzelne Aktionär kann wohl Beschlüsse der Hauptversammlung klageweise anfechten und Nichtigkeitsklage erheben, er ist aber im Zusammenhang mit Firmenbuchanmeldungen nicht legitimiert, einen Antrag auf Ablehnung der Eintragung zu stellen oder Rekurs gegen gerichtliche Verfügungen über den vom Vorstand gestellten Antrag zu erheben. Dies gilt auch für jenen Aktionär, der Nichtigkeitsklage ... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist die A***** (im folgenden Aktiengesellschaft) zur FN 95362p mit einem Grundkapital von 5,100.000 S eingetragen. Als selbständig vertretungsbefugte Vorstandsmitglieder scheinen Ing. Otto D***** und Dr. Manfred E***** auf. Zur FN 127533z ist die D***** P***** GmbH (in der Folge DP GmbH) mit dem Sitz in Wien eingetragen. Gesellschafter und Geschäftsführer sind Ing. Otto D***** und Dr. Manfred E*****. Mit Schrift... mehr lesen...
Begründung: Die seit 9. 9. 1997 im Firmenbuch eingetragene Z***** OHG ist ein durch Umwandlung entstandenes Nachfolgeunternehmen der Z***** Gesellschaft mbH. Am Eintragungstag zeigten ihre Gesellschafter beim Firmenbuchgericht an, daß sie ihr Vermögen auf die OHG übertragen hätten und daß die OHG mit der G***** OHG "gemäß dem entsprechend Art IV UmgrStG ... handelsrechtlich unter der Bedingung ihrer Eintragung" den Zusammenschlußvertrag vom 24. 9. 1996 geschlossen hätten. Sie b... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz ist zu FN 139212z die S***** & Co Beteiligungsgesellschaft mbH (folgend Beteiligungsgesellschaft mbH) mit dem Sitz in K***** eingetragen. Unternehmensgegenstand ist die Beteiligung an sowie der Erwerb und die Verwaltung von Gesellschaften, Unternehmungen oder Teilen hievon, die Übernahme der Geschäftsführung hierin sowie die Beherrschung und Beeinflussung der wirtschaftlichen Tätigkeit anderer Gesellsch... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H1FBG §19ZPO §190 D1
Rechtssatz: In einem zweiseitigen Außerstreitverfahren nach dem GmbHG (hier: Anträge eines Gesellschafters betreffend Ausübung von Mitgliedschaftsrechten) ist § 190 ZPO analog anwendbar. Die Unterbrechung des Verfahrens ist nicht ins freie Belieben des Außerstreitgerichts in Handelssachen nach § 102 GmbHG oder der übergeordneten Rechtsmittelinstanzen gelegt, sondern in das gesetzlich nicht näher bes... mehr lesen...
Norm: ZPO §190 C1ZPO §290 D7FBG §19
Rechtssatz: Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden, und zwar selbst dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines Verwaltungsbescheides durch das Gericht hat nicht stattzufinden. Entscheidungstexte 8 Ob 504/78 Entscheidungstext OGH 17.05.1978 8 Ob 504/... mehr lesen...
Norm: ZPO §190 C1ZPO §290 D7EGV Maastricht allgEG Amsterdam allgFBG §19
Rechtssatz: Bindung an rechtskräftige verwaltungsbehördliche Entscheidungen. Entscheidungstexte 4 Ob 609/30 Entscheidungstext OGH 10.03.1931 4 Ob 609/30 Veröff: SZ 13/81 5 Ob 260/62 Entscheidungstext OGH 25.10.1962 5 Ob 260/62 ... mehr lesen...