Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen Berufener der T.-GmbH zu verantworten, dass insgesamt 92 Arbeitnehmern dieser Gesellschaft in der Woche vom Montag, dem 7. Oktober 1996, bis Sonntag, dem 13. Oktober 1996, keine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag zu fallen habe (Wochenendruhe), gewährt worden sei. Er habe dadurch insgesamt... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z2;ARG 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass das vom Beschuldigten geleitete Unternehmen schärfster internationaler Konkurrenz ausgesetzt sei, rechtfertigt nicht die massive Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften (hier: warum die in Erfüllung übernommener Aufträge durchzuführenden Arbeiten nicht so planbar gewesen sein sollten, dass sie ohne ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1;ARG 1984 §20 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;AVG §45 Abs2;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 11 Abs 1 ARG und zu § 20 Abs 1 AZG die Auffassung vertreten, dass außergewöhnliche Fälle im Sinne dieser Gesetzesstellen Ereignisse sind, die außerhalb des gewöhnlichen Betriebsablaufes liegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z1;ARG 1984 §11 Abs1 Z2;ARG 1984 §3 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Gemäß § 11 Abs 1 AZG dürfen Arbeitnehmer während der Wochenend- und Feiertagsruhe Arbeitnehmer in außergewöhnlichen Fällen mit näher bezeichneten vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten beschäftigt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat zu (der mit § 11 Abs 1 ARG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der M GmbH schuldig erkannt, an einem Sonntag (13. November 1994) in einer näher bezeichneten neuen Betriebsstätte im 16. Wiener Gemeindebezirk zwischen 10.30 Uhr und 11.30 Uhr 66 namentlich genannte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt und damit gegen § 3 Abs. 2 ARG verstoßen zu haben. Über ihn wurden deshalb Geldstrafen in... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z2;ARG 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110161.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 01.10.2013 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß 11 namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft an durch die datumsmäßige Angabe von Samstagen, Sonntagen und Montagen im Jänner und im Februar 1995 bezeichneten Wochenenden beschäftigt worden sind. Dadurch habe er 1... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §10 Abs2;ARG 1984 §11 Abs1 Z2;AZG §20 Abs1;AZG §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/09 91/19/0361 2 Stammrechtssatz Das Unterbleiben einer Anzeige iSd § 20 Abs 2 AZG an das Arbeitsinspektorat führt nicht zur Verneinung der Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des § 20 Abs 1 AZG (Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0136). ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, Zl. 93/18/0087, hingewiesen. Mit diesem wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 1993, mit dem der Beschwerdeführer wegen insgesamt 31 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes und 20 Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes, die der Beschwerdeführer in den Monaten Juni und Juli 1990 begangen habe, bestraft worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1;ARG 1984 §15 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;AZG §20 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs5;
Rechtssatz: Erstreckte sich die (hier) mit der Errichtung einer Großanlage verbundene Mehrarbeit über mehrere Monate, so hätte der Besch mit Anträgen gemäß § 7 Abs 5 AZG bzw § 15 Abs 1 ARG vorgehen können. Die Tatsache, daß der Besch dies unterlassen hat, steht der Annahme, die mit d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als verantwortlicher Beauftragter der J-AG zu verantworten, daß diese AG in einer für den Kleinverkauf von Lebensmitteln bestimmten Filiale in Wien am Samstag, dem 24. November 1990, neunzehn namentlich genannten Arbeitnehmern die Wochenendruhe nicht beginnend mit spätestens 13.00 Uhr gewährt habe, ohne daß eine Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe besta... mehr lesen...
Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z2;AZG §20 Abs1 litb;LSchlG §3a idF 1989/633a;ÖffnungszeitenG §3a;
Rechtssatz: Mindereinnahmen, die daraus resultieren, daß der gegebenen Rechtslage entsprechend Verkaufsstellen geschlossen gehalten werden müssen, stellen schon deswegen keinen "unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Schaden iSd § 11 Abs 1 Z 2 ARG dar, weil sie al... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß vier namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft am Sonntag, dem 30. Oktober 1994, in einem in Niederösterreich gelegenen Verkaufslokal eines anderen Unternehmens "mit Anschluß- und Installation... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §10 Abs1 Z7;ARG 1984 §11 Abs1 Z2;AZG §20 Abs1 litb;
Rechtssatz: Da im § 10 Abs 1 Z 7 ARG neben dem Erfordernis des Betriebsstillstandes für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern während der Wochenendruhe noch ein erheblicher Schaden verlangt wird, muß dieser größer sein als der mit dem bloßen Ruhen der Betriebstätigkeit regelmäßig verbundene wirtsch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H.schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich am 7. und am 14. November 1993 auf einer näher genannten Ba... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z2;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art18 Abs1;
Rechtssatz: Gegen die Verwendung des unbestimmten Gesetzesbegriffes eines "unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Schadens" in § 11 Abs 1 Z 2 ARG - wie er in zahlreichen anderen Gesetzen ebenfalls vorkommt - hegt der VwGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken. ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 4. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als "handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeber fungierenden K Gesellschaft m.b.H., etabliert in Wien, B-Straße 19, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am Sonntag, den 25. März 1990 im L-Markt in S folgende Arbeitnehmer jeweils z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z1;ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nimmt ein Verstößen gegen § 3 Abs 1 iVm § 27 Abs 1 ARG beschuldigter Arbeitgeber für sich die Geltung der Ausnahmeregelung des § 11 Abs 1 Z 1 ARG in Anspruch, so stellt er die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes in Abrede, bestreitet hingegen die subjektive Ta... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als der im vorliegenden Fall nach dem Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz bzw. dem Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen haftbare Arbeit- bzw. Dienstgeber (gemäß § 9 VStG handelsrechtlich haftbare Geschäftsführer) der "M Handelsgesellschaft m.b.H." mit Sitz in L, B-Weg "(= Tatort, wo Sie gehandelt hab... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z1;AZG §20 Abs1 litb;Nachtarbeit der Frauen 1969 §5 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die durch geplante Umbauarbeiten erforderlich gewordenen Arbeiten zur Einkühlung von Frischwaren schließen die Annahme unvorhergesehener und nicht zu verhindernder
Gründe: iSd § 20 Abs 1 lit b AZG, § 11 Abs 1 Z 2 ARG sowie § 5 Abs 1 lit b des BG über die Nach... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Umstellung der Winter- auf die Führjahrskollektion einschließlich der damit verbundenen Auslagendekoration und Reinigungsarbeiten stellt keinesfalls einen außergewöhnlichen Fall iSd § 11 Abs 1 Z 1 ARG dar, bringt es doch der Wandel der Jahreszeiten mit sich, dass die Kollektion in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden muss. Die Ar... mehr lesen...