Norm
JN §88 Abs1 ARechtssatz
Die Vereinbarung, daß ein Kaufpreis auf das Konto einer bestimmten Bank gezahlt werden sollte, ist keine Vereinbarung des Sitzes dieser Bank als Erfüllungsort.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0046828Dokumentnummer
JJR_19741107_OGH0002_0060OB00212_7400000_001