RS OGH 1974/12/12 6Ob239/74, 1Ob558/77

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Veröffentlicht am 12.12.1974
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Norm

JN §88 Abs1 A

Rechtssatz

Selbst eine mündlich oder stillschweigend durch Unterwerfung unter gedruckte Vertragsbestimmungen zustande gekommene Vereinbarung über den Erfüllungsort muß dem Gericht urkundlich nachgewiesen werden, wenn der Beklagte die diesbezüglichen Klagsbehauptungen bestreitet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0046767

Dokumentnummer

JJR_19741212_OGH0002_0060OB00239_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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