Norm
JN §88 Abs1 ARechtssatz
Eine auf dem Bestellschein unterhalb der Unterschrift des Beklagten befindliche Klausel ist wirksam, wenn nach den Übungen des redlichen Verkehrs erwartet werden kann, daß sie der Unterfertigende der Urkunde auch zur Kenntnis nimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0046674Dokumentnummer
JJR_19790925_OGH0002_0050OB00691_7900000_002