RS OGH 2006/8/22 40R52/06b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.08.2006
beobachten
merken

Norm

RATG §11
ZPO §50
JN §54 Abs2

Rechtssatz

Für die nur im Kostenpunkt erfolgreiche Berufung gebühren keine Kosten eines fiktiv allein erhobenen Kostenrekurses. Für die erfolgreiche Berufungsbeantwortung gebühren keine Kosten einer auch erstatteten Beantwortung der Kostenrüge.

Entscheidungstexte

Schlagworte

hypothetischer Kostenrekurs, Rekursbeantwortung, Berufung im Kostenpunkt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2006:RWZ0000105

Dokumentnummer

JJR_20060822_LG00003_04000R00052_06B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten