Norm
RATG §11Rechtssatz
Für die nur im Kostenpunkt erfolgreiche Berufung gebühren keine Kosten eines fiktiv allein erhobenen Kostenrekurses. Für die erfolgreiche Berufungsbeantwortung gebühren keine Kosten einer auch erstatteten Beantwortung der Kostenrüge.
Entscheidungstexte
Schlagworte
hypothetischer Kostenrekurs, Rekursbeantwortung, Berufung im KostenpunktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2006:RWZ0000105Dokumentnummer
JJR_20060822_LG00003_04000R00052_06B0000_001