Nach den Klagsangaben besteht zwischen den Streitteilen eine Art Teilpachtverhältnis, das die Klägerin berechtigt, einen Pachtschilling in der Höhe von 40% des Pachtvertrages vom Beklagten zu fordern. In ihrer beim Bezirksgericht B. angebrachten und mit 60.000 S bewerteten Klage hat die Klägerin das Begehren gestellt, den Beklagten dazu zu verhalten, a) über den Pachtvertrag Rechnung zu legen, b) die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben über den Pachtertrag und der von ihm... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IJJN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Zur bezirksgerichtlichen Eigenzuständigkeit gehören auch Klagen auf Rechnungslegung aus Bestandverträgen oder Teilpachtverträgen. Entscheidungstexte 2 Ob 357/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 2 Ob 357/54 Veröff: JBl 1954,516 = SZ 27/153 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 32.250 S an rückständigem Pachtzins, der auf Grund der bei Abschluß des Pachtvertrages getroffenen Vereinbarung nach dem Umsatz des dem Beklagten verpachteten Geschäftes, den die Klägerin mit 450.000 S jährlich annimmt, zu berechnen ist. Das Prozeßgericht wies die Klage über Unzuständigkeitseinrede des Beklagten ohne mündliche Verhandlung wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil es sich um eine... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 32.250 S an rückständigem Pachtzins, der auf Grund der bei Abschluß des Pachtvertrages getroffenen Vereinbarung nach dem Umsatz des dem Beklagten verpachteten Geschäftes, den die Klägerin mit 450.000 S jährlich annimmt, zu berechnen ist. Das Prozeßgericht wies die Klage über Unzuständigkeitseinrede des Beklagten ohne mündliche Verhandlung wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil es sich um eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Wenn der Bestandnehmer nach beendigtem Bestandverhältnis von seinem Wegnahmerecht (hinsichtlich einer Etagenheizung) Gebrauch macht, so ist dieser Anspruch auf Wegnahme der Verbesserungen lediglich auf sein behauptetes Eigentum gestützt, sodaß § 49 Abs 2 Z 5 JN nicht anwendbar ist. Entscheidungstexte 2 Ob 135/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Wenn der Bestandnehmer nach beendigtem Bestandverhältnis von seinem Wegnahmerecht (hinsichtlich einer Etagenheizung) Gebrauch macht, so ist dieser Anspruch auf Wegnahme der Verbesserungen lediglich auf sein behauptetes Eigentum gestützt, sodaß § 49 Abs 2 Z 5 JN nicht anwendbar ist. Entscheidungstexte 2 Ob 135/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2a
Rechtssatz: Die Klage auf Feststellung, daß die Verpflichtung zur Zahlung des aus dem Gesetz gebührenden Unterhaltes erloschen ist, unterliegt der Zuständigkeitsbestimmung des § 49 Abs 2 Z 2 a JN. Entscheidungstexte 3 Ob 981/34 Entscheidungstext OGH 22.06.1935 3 Ob 981/34 Beisatz: Ebenso für die Herabsetzung. (T1) Veröff: SZ 17/16 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2a
Rechtssatz: Die Klage auf Feststellung, daß die Verpflichtung zur Zahlung des aus dem Gesetz gebührenden Unterhaltes erloschen ist, unterliegt der Zuständigkeitsbestimmung des § 49 Abs 2 Z 2 a JN. Entscheidungstexte 3 Ob 981/34 Entscheidungstext OGH 22.06.1935 3 Ob 981/34 Beisatz: Ebenso für die Herabsetzung. (T1) Veröff: SZ 17/16 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z8
Rechtssatz: Das Begehren auf Erfüllung der vorher vereinbarten Übergabe eines anderen Rindes an Stelle des ursprünglich übergebenen, das die zugestandenen Eigenschaften nicht besaß, gehört als Viehmängelstreit vor das Bezirksgericht. Entscheidungstexte 1 Ob 86/53 Entscheidungstext OGH 20.05.1953 1 Ob 86/53 Veröff: JBl 1954,20 = SZ 26/128 ... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen hat sich der Beklagte, nachdem der Kläger die ihm vom Beklagten im Tauschwege übergebene Kuh bemängelt hatte, zum Umtausch gegen eine bestimmte andere Kuh verpflichtet und die Haftung dafür übernommen, daß die letztere Kuh frei von Krankheiten und offenen oder versteckten Mängeln sei, nach dem Kalb mindestens 12 l Milch täglich gebe und mit Kumet ziehen könne, ferner für den Fall, als auch diese Kuh nicht den vereinbarten Bedingungen entspreche, die Verpflicht... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z8
Rechtssatz: Das Begehren auf Erfüllung der vorher vereinbarten Übergabe eines anderen Rindes an Stelle des ursprünglich übergebenen, das die zugestandenen Eigenschaften nicht besaß, gehört als Viehmängelstreit vor das Bezirksgericht. Entscheidungstexte 1 Ob 86/53 Entscheidungstext OGH 20.05.1953 1 Ob 86/53 Veröff: JBl 1954,20 = SZ 26/128 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 EJN §49 Abs2 Z2aZPO §224 Abs1 Z6a
Rechtssatz: Eine auf § 154 ABGB gestützte Klage der Mutter gegen die Tochter betrifft auch dann, wenn ein unterhaltspflichtiger Ehemann vorhanden ist, immer eine Streitigkeit wegen Leistung des aus dem Gesetz gebührenden Unterhaltes. Entscheidungstexte 3 Ob 177/53 Entscheidungstext OGH 25.03.1953 3 Ob 177/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 EJN §49 Abs2 Z2aZPO §224 Abs1 Z6a
Rechtssatz: Eine auf § 154 ABGB gestützte Klage der Mutter gegen die Tochter betrifft auch dann, wenn ein unterhaltspflichtiger Ehemann vorhanden ist, immer eine Streitigkeit wegen Leistung des aus dem Gesetz gebührenden Unterhaltes. Entscheidungstexte 3 Ob 177/53 Entscheidungstext OGH 25.03.1953 3 Ob 177/53 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Eine Klage aus dem Bestandverhältnis setzt voraus, dass die Klage vom Bestandnehmer gegen den Bestandgeber aus dem zwischen ihnen bestehenden Bestandverhältnis erhoben wird (SZ 16/42). Ansprüche, die dem Mieter aus der der Veräußerung des Hauses vorangegangenen Zeit gegen den Vermieter zustanden, können daher nicht auf den Bestandvertrag gestützt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Eine Klage aus dem Bestandverhältnis setzt voraus, dass die Klage vom Bestandnehmer gegen den Bestandgeber aus dem zwischen ihnen bestehenden Bestandverhältnis erhoben wird (SZ 16/42). Ansprüche, die dem Mieter aus der der Veräußerung des Hauses vorangegangenen Zeit gegen den Vermieter zustanden, können daher nicht auf den Bestandvertrag gestützt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2a
Rechtssatz: Die Zuständigkeit einer Klage der Ehegattin gegen den Ehemann wegen Schadenersatz infolge Vereitelung ihres Unterhaltsanspruches richtet sich nach dem eingeklagten Betrag und fällt nicht unter die Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes gemäß § 49 Abs 2 Z 2 a JN. Entscheidungstexte 1 Ob 117/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 1 Ob 117/53 Veröff... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2aUSchG §4
Rechtssatz: Auf § 2 USchG gestützte Klagen fallen nicht unter die Zuständigkeit nach § 49 Abs 2 Z 2 a JN. Entscheidungstexte 1 Ob 117/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 1 Ob 117/53 Veröff: JBl 1953,350 3 Ob 111/60 Entscheidungstext OGH 22.03.1960 3 Ob 111/60 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2aUSchG §4
Rechtssatz: Auf § 2 USchG gestützte Klagen fallen nicht unter die Zuständigkeit nach § 49 Abs 2 Z 2 a JN. Entscheidungstexte 1 Ob 117/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 1 Ob 117/53 Veröff: JBl 1953,350 3 Ob 111/60 Entscheidungstext OGH 22.03.1960 3 Ob 111/60 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2a
Rechtssatz: Die Zuständigkeit einer Klage der Ehegattin gegen den Ehemann wegen Schadenersatz infolge Vereitelung ihres Unterhaltsanspruches richtet sich nach dem eingeklagten Betrag und fällt nicht unter die Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes gemäß § 49 Abs 2 Z 2 a JN. Entscheidungstexte 1 Ob 117/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 1 Ob 117/53 Veröff... mehr lesen...
Norm: JN §7a Abs3JN §49 Abs2 Z2aZPO §227 II
Rechtssatz: Die Verbindung des Unterhaltsbegehrens mit dem Scheidungsbegehren ist trotz der Bestimmung des § 227 ZPO zulässig, weil § 49 Abs 2 Z 2 a JN als Ausnahme von dieser Gesetzesstelle anzusehen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 703/51 Entscheidungstext OGH 07.11.1951 2 Ob 703/51 Beisatz: Ebenso die Verbindung des Ehescheidungsbeg... mehr lesen...
Norm: JN §7a Abs3JN §49 Abs2 Z2aZPO §227 II
Rechtssatz: Die Verbindung des Unterhaltsbegehrens mit dem Scheidungsbegehren ist trotz der Bestimmung des § 227 ZPO zulässig, weil § 49 Abs 2 Z 2 a JN als Ausnahme von dieser Gesetzesstelle anzusehen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 703/51 Entscheidungstext OGH 07.11.1951 2 Ob 703/51 Beisatz: Ebenso die Verbindung des Ehescheidungsbeg... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2a
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Gattin gegen die Rechtsnachfolger des Mannes auf Grund eines während aufrechter Ehe für den Fall der Scheidung errichteten Notariatsaktes ist als gesetzlicher anzusehen und vor dem Bezirksgericht einzuklagen. Entscheidungstexte 2 Ob 856/51 Entscheidungstext OGH 21.01.1952 2 Ob 856/51 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2a
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Gattin gegen die Rechtsnachfolger des Mannes auf Grund eines während aufrechter Ehe für den Fall der Scheidung errichteten Notariatsaktes ist als gesetzlicher anzusehen und vor dem Bezirksgericht einzuklagen. Entscheidungstexte 2 Ob 856/51 Entscheidungstext OGH 21.01.1952 2 Ob 856/51 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Klage des Mieters auf Ersatz seiner für das Bestandobjekt gemachten Aufwendungen gegen den Vermieter fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Entscheidungstexte 3 Ob 656/51 Entscheidungstext OGH 30.11.1951 3 Ob 656/51 1 Ob 315/52 Entscheidungstext OGH 09.04.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Klage des Mieters auf Ersatz seiner für das Bestandobjekt gemachten Aufwendungen gegen den Vermieter fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Entscheidungstexte 3 Ob 656/51 Entscheidungstext OGH 30.11.1951 3 Ob 656/51 1 Ob 315/52 Entscheidungstext OGH 09.04.19... mehr lesen...
Der Kläger, ein 22 Jahre alter Hilfsarbeiter, hat eine auf § 49 EheG. gestützte Scheidungsklage zu Protokoll gegeben. Die Ehefrau hat diese Klage mit einer durch einen Armenanwalt angestrengten Widerklage, mit der sie Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Ehemannes und dessen Verurteilung zur Zahlung von Unterhalt begehrte, beantwortet. Die einzige Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung verrichtete der Ehemann persönlich, während die Ehefrau gemeinsam mit ihrem Armenanwalt erschi... mehr lesen...
Der Kläger, ein 22 Jahre alter Hilfsarbeiter, hat eine auf § 49 EheG. gestützte Scheidungsklage zu Protokoll gegeben. Die Ehefrau hat diese Klage mit einer durch einen Armenanwalt angestrengten Widerklage, mit der sie Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Ehemannes und dessen Verurteilung zur Zahlung von Unterhalt begehrte, beantwortet. Die einzige Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung verrichtete der Ehemann persönlich, während die Ehefrau gemeinsam mit ihrem Armenanwalt erschi... mehr lesen...
Die Klägerin hat in der beim Erstgericht gegen den Beklagten überreichten Klage folgende Urteilsanträge gestellt: a) Die zwischen den Streitteilen vor dem Standesamte geschlossene Ehe wird aus dem Alleinverschulden des Beklagten und aus dem Scheidungsgrund des § 55 EheG. geschieden. b) Die mit Notariatsakt zwischen den Streitteilen geschlossenen Ehepakte werden aufgehoben, in eventu für erloschen erklärt. c) Der Beklagte ist schuldig, dahin einzuwilligen, daß bei den ihm eigentü... mehr lesen...
Der Kläger, welcher am 4. Oktober 1944 Annemarie K. geheiratet hat und von ihr inzwischen rechtskräftig geschieden wurde, begehrt die Feststellung, daß er nicht Vater des von der Genannten am 26. Juli 1944 außer der Ehe geborenen, durch die Ehe mit der Kindesmutter nachträglich legitimierten mj. Kindes Ludwig Hermann R. sei. Er begrundete dieses Begehren damit, daß er die Kindesmutter erst in der Zeit zwischen 20. Jänner und 28. Jänner 1944 während eines Militärurlaubes kennengelern... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 AABGB §161JN §49 Abs2 Z2JN §50 Abs2 Z3ZPO §228 B2
Rechtssatz: Die Vaterschaft kann trotz Anerkennung bestritten werden, auch wenn scheinbar eine Legitimierung des Kindes nach § 161 ABGB eingetreten ist. Hiebei finden nicht die Bestimmungen über die Anfechtung eines Anerkenntnisses Anwendung, weil es sich nur um die Beseitigung des Geständnisses handelt, der Kindesmutter innerhalb der kritischen Frist beigewohnt zu haben. Die Kla... mehr lesen...