Norm
JN §49 Abs2 Z5Rechtssatz
Eine Klage aus dem Bestandverhältnis setzt voraus, dass die Klage vom Bestandnehmer gegen den Bestandgeber aus dem zwischen ihnen bestehenden Bestandverhältnis erhoben wird (SZ 16/42). Ansprüche, die dem Mieter aus der der Veräußerung des Hauses vorangegangenen Zeit gegen den Vermieter zustanden, können daher nicht auf den Bestandvertrag gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0046601Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.03.2013