Norm
JN §49 Abs2 Z2aRechtssatz
Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Gattin gegen die Rechtsnachfolger des Mannes auf Grund eines während aufrechter Ehe für den Fall der Scheidung errichteten Notariatsaktes ist als gesetzlicher anzusehen und vor dem Bezirksgericht einzuklagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0046481Dokumentnummer
JJR_19520121_OGH0002_0020OB00856_5100000_001